Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
leider teilen Sie nicht mit, wie der Betreiber von primesingles.de Ihre Bankverbindung in Erfahrung gebracht hat.
Wenn Sie diese im Rahmen einer preisgünstigen Probemitgliedschaft angegeben haben sollten, die sodann ohne Ihr Zutun in einen Premium-Tarif überging, so wäre dies unzulässig, ein entsprechender Vertrag ist nicht zustandegekommen (so z. B. OLG Dresden, Beschluß vom 28.08.2013, Az. 14 W 832/13
).
Teilen Sie dies unter Berufung auf den Gerichtsbeschluß der Firma mit!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte