Ist es Pflicht im Gewerbegebiet Parkplätze nachzuweisen beim Neubau ?
Inder der Bauverordnung NRW steht Fitnessstudio 1parkplatz pro 15 Qm als Sporthalle 1parkplatz für 50 Qm würde mein Anbau Sporhalle deklarieren dürfe doch kein Problem sein es wird Sport getrieben?!
Mit freundlichen Grüßen
leider ist Ihre Auffassung nicht zutreffend. Bereits der Wortlaut von 5.6 zu Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW spricht klar dagegen. Zum anderen sind Sporthallen für das Betreiben raumintensiver Ballsportarten gedacht, bei denen die Sportler weit auseinander stehen. Anders ist dies im Fitnesscenter, wo die "Fitnesstreibenden" auf engem Raum Sport betreiben. Insofern ist auch das Stellplatzerfordernis erhöht. UU sind Ausnahmegenehmigungen und / oder Abstandszahlungen möglich, um das Vorhaben dennoch zu verwirklichen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -