Sehr geehrter Fragesteller,
direkt zu Ihren Fragen:
1.: nein, Sie sind eigentlich nicht verpflichtet. Aber: Sie verlangen den Ihnen zustehenden Schadenersatz für Ihr beschädigtes Auto. Dazu braucht die Versicherung Angaben zum Hergang des Geschehens und weitere Angaben, z.B. zum Alter Ihres Autos um abschätzen zu können, ob ggf. ein Totalschaden vorliegt und ob ggf. bei der Reparatur und dem Einbau von Ersatzteilen Abzüge "neu für alt" vorzunehmen sind. Auch braucht die Versicherung die Angabe, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
2.: es ist Ihnen zu raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten und das auch direkt. Es wäre gut, wenn die Werkstatt Angaben zur ungefähren Schadenhöhe machen könnte. Sollten die Reparaturkosten voraussichtlich über 1.000,00 € betragen, sollten Sie einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Achten Sie bei der Wahl des Gutachters darauf, dass es sich tatsächlich um einen unabhängigen Gutachter handelt.
Sollten die Reparaturkosten voraussichtlich darunter liegen, sollte Ihre Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen und am besten noch Fotos von den Schäden machen.
3.: ja, bei der nach Ihrer Schilderung völlig eindeutigen Lage muss die Haftpflichtversicherung für die Anwaltskosten aufkommen.
4.: dies dürfte sich erübrigen. Die Anwaltskosten hängen im Übrigen wesentlich von der Höhe Ihres Schadens ab. Zu den Reparaturkosten haben Sie noch weitere Ansprüche, bspw. Nutzungsausfallentschädigung, Kostenpauschale.
5.: Sie können und sollten sich den Gutachter selbst aussuchen. Wenn die Versicherung Ihnen einen Gutachter schickt liegt es auf der Hand, in wessen Interesse er handelt.
6.: Ich rate Ihnen, einen Anwalt zu beauftragen. Gerne können Sie auch mich beauftragen. Per Telefon und E-Mail wäre die Abwicklung problemlos möglich.
Ich hoffe, Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Holger Dinkhoff
Im Derdel 17 - 19
48161 Münster
Tel: 0 25 34 / 53 88 510
Web: https://www.rechtsanwalt-dinkhoff.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Dr. Holger Dinkhoff