ich habe ein Problem bei dem Onlinehändler Limango.
Ich habe ein Guthaben, welches aus einer Gutschrift durch eine Retoure aus Ende 2023 resultiert.
Bei der Retoure (innerhalb des Widerrufsrechts) habe ich angegeben, dass ich die Summe erstattet haben möchte über den Zahlungsweg, über den ich gezahlt habe, in diesem Fall PayPal.
Dies ist nicht passiert, ich habe verschlafen das zu monieren. Tatsächlich habe ich zwischendrin noch etwas bestellt, dies wurde von dem Guthaben abgezogen und wieder gutgeschrieben, da es auch eine Retoure (innerhalb des Widerrufsrechts) war. Das Guthaben verfällt zudem nach 3 Jahren.
Jetzt bin ich nicht mehr wohnhaft in Deutschland und möchte mein Geld zurück.
Der Kundenservice kann oder will nicht helfen, sie meinen ich hätte der Gutschrift zugestimmt. Es ist nachweislich ersichtlich im Kundenkonto das dies nicht so ist und ich eine Erstattung über den vorangegangenen Zahlungsweg wollte. Die Paymentabteilung ruft nicht zurück, trotz Zusicherung sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu melden, dieser ist verstrichen.
Was kann ich hier tun? Gibt es einen Paragrafen o.Ä. auf den ich mich beziehen kann? Ist Limango tatsächlich im Recht?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Rechtsfolgen eines wirksamen Widerrufs sind in § 357 BGB geregelt:
(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
(3) Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.
Der Verkäufer hätte den Kaufpreis daher per Paypal zurückerstatten müssen, da nach Ihrer Schilderung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dieser Anspruch auf Rückerstattung besteht immer noch. Fordern Sie den Händler daher unter Fristsetzung von 14 Tagen zur Rückzahlung des Kaufpreises via Paypal auf und schalten Sie bei fruchtlosem Fristablauf einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.