Sehr geehrter Ratsuchender,
sie sprechen hier auf die Widerrufsmöglichkeit bei Fernabsatzverträgen (§§ 312b BGB
ff) an.
Danach ist ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware bzw. nach Erfüllung der Informationspflichen einem VERBRAUCHER zu.
Genau das ist hier der springende Punkt: Da Sie nicht als Verbraucher gelten, steht Ihnen dieses Recht NICHT zu, es sei denn, es ist vertraglich ausdrücklich vereinbart worden.
Da Sie aber ausführen, dass dieses auch nicht in den AGB aufgeführt ist, wird man von einer Vereinbarung schwerlich sprechen können.
Auch werden Sie verpflichtet sein, die Rechung im Voraus zu zahlen. Denn auch dieses ist vertraglich vereinbart worden, so dass Sie nicht um die Zahlung herum kommen werden. Der Vergleich mit Vorkasse ist zutreffend.
Die einige Möglichkeit, die Sie eventuell hätten, wäre die Anfechung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) zu erklären; dafür gibt der Sachverhalt jedoch keine Anhaltspunkte, wobei der Anfechtende sich auch schadensersatzpflichtig machen kann.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Antwort geben zu können, aber was nützt "Schönfärberei".
Mit freundlichen Grüßen
rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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