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Datenbank Struktur geklaut. Greift hier das Urheberrecht?

| 20. März 2015 17:48 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ein Mitbewerber hat von meiner Software so einiges kopiert, so auch die Struktur meiner Datenbank. Wobei einige Felder und Tabellen Namen nur umbenannt, wenn überhaupt und ein paar Felder hinzugefügt wurden. Es ist jedoch eindeutig ersichtlich, dass meine Datenbank hergenommen wurde.

Die Datenbank bildet das Grundgerüst der webbasierten Software und nur durch einen sinnvollen Aufbau ist es möglich effektiv zu arbeiten und die Performance zu steigern. Daher steckt dort viel Zeit und Erfahrung drin.

Kann ich hier von meinem Urheberrecht gebrauch machen und eine EV beantragen bzw. Klage erheben?

Eingrenzung vom Fragesteller
20. März 2015 | 17:50
20. März 2015 | 18:54

Antwort

von


(1250)
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10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Die Datenbankstruktur ist in der Tat urheberrechtlich geschützt, einschlägig ist hierbei § 4 Absatz 2 BGB . Dementsprechend haben Sie auch einen Unterlassungs-, Auskunfts- und Lizenzanspruch gegen den unerlaubt Nutzenden.

Sie können durchaus den Unterlassungsanspruch im Wege einer Klage oder einer einstweiligen Verfügung geltend machen. Bei der eV ist allerdings ein Zeitrahmen von wenigen Wochen nach Kenntnis der Verletzung zu beachten, danach steht Ihnen "nur" noch die Klage zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 20. März 2015 | 19:25

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Genau das was ich hören wollte bzw. vermutet habe. Besten dank.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 20. März 2015
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Genau das was ich hören wollte bzw. vermutet habe. Besten dank.


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