Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Die Unterscheidung zwischen zulassungspflichtigem Glücksspiel und Gewinnspiel erfolgt in erster Linie anhand des Kriteriums der Zufallsbezogenheit.
Hängt der Gewinn in erster Linie vom Zufall ab, nicht von der Geschicklichkeit oder dem Können/Wissen des Spielers, dann handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Glückspiel (u.a. VG Weimar, Beschluss v. 19.10.2007 - Az.: 5 E 1520/07
).
Da bei einem Wissensquiz das Wissen des Spielers für den Erfolg entscheidend ist, handelt es sich nicht um ein Glücksspiel (AG München, Urteil vom 16.04.2009 - 222 C 2911/08
).
Ich hoffe, Ihnen eine rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
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