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Diese Antwort ist vom 04.03.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Transfer bedeutet in diesem Fall Transport des Reisegastes von Flughafen zu Unterkunft. Dieser Transfer kann dabei mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi, Mietauto oder einem Transferservice-Anbieter geschehen.
In Ihrem Fall ist der Transfer zur Unterkunft im Reiseangebot enthalten, da Ihnen am Flughafen ein Mietwagen zur Verfügung steht, mit dem Sie zum Hotel gelangen können.
Missverständlich war bei der Buchung sicher die Angabe - Halbpension, - Mietwagen, - Transfer inklusive. Allerdings dürfte es für den Reiseveranstalter keinen Sinn machen, zunächst am Flughafen (wo grds. auch die Mietwagenvermietungen ansässig sind) einen anderweitigen Transferservice anzubieten und sodann ab Hotel einen Mietwagen.
Insofern gehe ich davon aus, dass bei Auslegung dieses Angebotes eine andere Deutung nicht zutreffen kann.
Sie haben daher bei Stornierung der Reise wohl die anfallenden Stornokosten zu tragen.
Ich bedaure, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk
Rückfrage vom Fragesteller
04.03.2015 | 10:22
Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Folgendes scheint mir aber doch zu meinen Gunsten zu sprechen: Beim Suchfilter hatte ich den Mietwagen als Option für den Transfer ausgeschlossen. In der Buchungsbestätigung heißt es anders lautend als bei der Buchung selber "ohne Transfer" - hier müsste ich mich auf den Wortlaut berufen können. Bei der Auslegung des Transfers wird davon ausgegangen, dass jeder Buchende diese Form des Transfers auch nutzen kann, was eben nicht unbedingt der Fall ist (schon gar nicht im Ausland/Spanien). Das kommt mir unlauter vor. Zudem deute ich doch eine Buchung nicht, sondern nehme sie entsprechend dem Angebot vor. Die meisten Hotels bieten ja auch Mietwagen an und haben entsprechende Agenturen vor Ort.
Sind Sie dennoch der Meinung, dass ich hier bei einem Rechtsstreit keine Chance habe?
Da ich journalistisch tätig bin, geht dieser Fall übrigens an meine Kollegen der Nachrichtenpresse.
Mit freundlichen Grüßen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
04.03.2015 | 10:38
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten.
Nach Ihren zusätzlichen Angaben, wonach Sie den Mietwagen als Transfer ausgeschlossen haben, sollten Sie nochmals an den Reiseveranstalter herantreten und dies darstellen.
Sie sollten insbesondere darauf abstellen, dass dieser Transfer für Sie wegen der Nachblindheit nicht in Frage kommt und somit keine Alternative zum Bus- bzw. Taxitransfer dastellt, insofern für Sie nicht in Frage kommt.
Sie sollten zudem darstellen, dass Sie die Reise bei Kenntnis vom Mietwagentransfer nicht gebucht hätten.
Aufgrund dieses Hintergrundes könnte ein Rechtsstreit möglicherweise zum Erfolg führen.
Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen