Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Erkenntnisse und Ideen sind grundsätzlich nicht geschützt, der Schutz und die eingeräumten Nutzungsrechte betreffen nur deren konkrete Umsetzung.
Zusätzlich zu der Absicherung durch die Nichtübertragbarkeit der Nutzungsrechte sollte Firma unbedingt zusätzlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA) mit Firma B schließen, die auch entsprechende Strafzahlungen bei Verstoß hiergegen vorsieht. Musterverträge finden Sie im Internet, empfehlenswerter ist aber die Erstellung eines individuellen Vertrages durch einen Anwalt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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