Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Wenn der Käufer angegeben hat, dass es sich um ein original Nokia Handy handelt, hat er damit eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 434 I 1 BGB
übernommen. Nachdem es sich in Wahrheit um ein Plagiat handelt, können Sie gem. § 437 Ziff. 1 BGB
zunächst die Lieferung eines Originalgeräts verlangen. Sollte dies scheitern, können Sie gem. § 437 Ziff. 2 BGB
vom Kaufvertrag zurücktreten, das heißt, das Gerät zurückgeben und die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
Alternativ können Sie den Vertrag auch gem. § 123 BGB
wegen arglistiger Täuschung anfechten, mit der Folge, dass dann ebenfalls das Gerät und der Kaufpreis zurückzugeben sind. Die Anfechtung muss dem Verkäufer gegenüber erklärt werden, am besten per Einschreiben / Rückschein.
Beides gilt auch dann, wenn der Verkäufer in der Auktion die Gewährleistung und / oder das Widerrufsrecht ausgeschlossen hat.
Ich hoffe, Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 04.08.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Koch
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Sehr geehrte Frau Koch,
anhand der Auktionsnummer auf die Sie einsicht haben, ist nachzuvollziehen das nicht explizit "originales Nokia N95" genannt wurde in der Auktionsbeschreibung. Jedoch weist die Artikelbeschreibung eindeutig die Daten des ORIGINALEN Handys auf:
UMTS, 5megapixel Kamera, 160mb interner Speicher,das Plagiat besitzt diese Eigenschaften nicht!!
Somit ist es doch eindeutig auf was man hier bietet wenn die Daten des ORIGINALEN MODELLES genannt werden.
Muss die Beschreibung denn explizit "originales Nokia N95" enthalten um die Beschaffenheitsgarantie geltend zu machen?
Ich habe bereits Anzeige wegen Betruges erstattet.
Wie soll ich weiter vorgehen nach dem ich Anzeige erstattet habe
Mit freundlichen Grüßen
M.R.
Sehr geehrter Fragesteller,
nachdem Sie die Auktionsnummer leider nicht angegeben haben, kann ich das Angebot auch nicht ansehen. Wenn aber angegeben wurde, dass das Handy über UMTS, eine 5megapixel Kamera und 160mb internen Speicher verfügt, ist auch das eine Beschaffenheitsgarantie, so dass sich an den obigen Ausführungen nichts ändert, auch wenn es nicht als Original verkauft wurde.
Sie sollten daher entweder den Verkäufer auffordern, innerhalb von 10 bis 14 Tagen ein Handy zu liefern, das der Artikelbeschreibung entspricht, also die zugesagten Eigenschaften aufweist, oder den Kaufvertrag anfechten und auf Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Handys bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Fragesteller,
mittlerweile habe ich das Angebot angesehen. Das Handy wurde als Nokia verkauft, also muss es auch ein Nokia sein. Der ausdrückliche Hinweis, dass es sich um ein Original handelt ist nicht erforderlich, weil der Verkauf von Plagiaten ohnehin nicht zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin