Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Grundsätzlich ist nach Ihrer Schilderung ein Betrug nicht auszuschließen.
Sofern wir aber noch davon ausgehen, dass der Verkäufer das Handy tatsächlich verschickt hat, ist für das Transportrisiko unterscheiden, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer gehandelt hat. Ein gewerblicher Händler trägt das Risiko des Transports, ein Privatverkäufer muss die Kaufsache nur ordnungsgemäß der Post oder einem anderen Anbieter übergeben haben.
Ist der Verkäufer privat, so hat er Ihnen die ordnugnsgemäße Übersendung nachzuweisen. Insofern sollten Sie in Auffordern, dies zu tun.
Erfolgt weiterhin keine Reaktion, können Sie den Verkäufer auf Übergabe der Kaufsache verklagen, § 433 I BGB
. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären und den Kaufpreis zurückzufordern.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtlichen Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort! Würden Sie mir eine Betrugsanzeige bei der Polizei empfehlen, oder anwaltliche Hilfe?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten Strafanzeige stellen. Dies ist für Sie nicht mit weiteren Kosten verbunden.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes macht dann Sinn, wenn die Aussicht besteht, dass der Käufer leistungsfähig ist und die Möglichkeit besteht, die Kaufsumme zurückzuerhalten.
Die Strafanzeige ist auch über einen Rechtsanwalt möglich. Wirtschaftlich ist dies allerdings für Sie nicht sinnvoll, da Sie dies auch selbst erledigen können. Wir stehen Ihnen aber natürlich gerne für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Durchsicht der Bewertungen des Verkäufers spricht bedauerlicherweise viel für einen vorsätzlichen Betrug.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt