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Handy Nokia E90

| 22. August 2008 13:05 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Internetauktionen


Am 20.07.08 erstand ich bei Ebay ein Nokia E90 Communicator "Nagelneu, mit 11 monatlicher Garantie" - so der Hinweis dazu.
Am 21.07.08 überwies ich per Bank den Kaufpreis in Höhe von 422,90 EUR. Ich warte nun schon 4 Wochen auf das Handy.
Mehrere Mail-Anfragen an den Verkäufer blieben stumm, erst als ich die Unstimmigkeit an Ebay meldete, erhielt ich vom Verkäufer am 13.08.08 den Hinweis: Ware verschickt. Inzwischen sind aber schon wieder 8 Tage vergangen, ohne das ich die Ware erhalten habe. Was muss ich tun, um endlich das Handy zu erhalten?

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Grundsätzlich ist nach Ihrer Schilderung ein Betrug nicht auszuschließen.

Sofern wir aber noch davon ausgehen, dass der Verkäufer das Handy tatsächlich verschickt hat, ist für das Transportrisiko unterscheiden, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer gehandelt hat. Ein gewerblicher Händler trägt das Risiko des Transports, ein Privatverkäufer muss die Kaufsache nur ordnungsgemäß der Post oder einem anderen Anbieter übergeben haben.

Ist der Verkäufer privat, so hat er Ihnen die ordnugnsgemäße Übersendung nachzuweisen. Insofern sollten Sie in Auffordern, dies zu tun.

Erfolgt weiterhin keine Reaktion, können Sie den Verkäufer auf Übergabe der Kaufsache verklagen, § 433 I BGB . Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären und den Kaufpreis zurückzufordern.


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtlichen Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 22. August 2008 | 15:11

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort! Würden Sie mir eine Betrugsanzeige bei der Polizei empfehlen, oder anwaltliche Hilfe?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. August 2008 | 15:22

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sollten Strafanzeige stellen. Dies ist für Sie nicht mit weiteren Kosten verbunden.

Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes macht dann Sinn, wenn die Aussicht besteht, dass der Käufer leistungsfähig ist und die Möglichkeit besteht, die Kaufsumme zurückzuerhalten.

Die Strafanzeige ist auch über einen Rechtsanwalt möglich. Wirtschaftlich ist dies allerdings für Sie nicht sinnvoll, da Sie dies auch selbst erledigen können. Wir stehen Ihnen aber natürlich gerne für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 22. August 2008 | 13:42

Sehr geehrter Fragesteller,

nach Durchsicht der Bewertungen des Verkäufers spricht bedauerlicherweise viel für einen vorsätzlichen Betrug.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

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