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Nichtbeteiligung als Wohnsitzinhaber an Wassergeld und Heizungskosten

9. August 2015 18:05 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Herr Anwalt,

Nachdem meine Mutter gestorben ist, erhielt deren "Lebensgefährte" testamentarisch den Wohnsitz auf Lebenszeit. Seitdem schikaniert er mich, tut überhaupt nichts mehr im Haus und zahlt auch trotz schriftlicher Aufforderung keinen Beitrag zu den Wasser- und Heizungskosten. Gefordert hatte ich 100 Euro monatlich, über den Verbrauch sollte über´s Jahr natürlich peinlich genau abgerechnet werden ! Natürlich auch mit Rückzahlung zuviel bezahlter Beträge ! Er ist Beamter im Ruhestand. Meine einzige Frage ist: Kann ich ihn wegen seines Verhaltens bei seinem früheren Arbeitgeber melden (Deutsche Bundesbahn) und ein Disziplinarverfahren gegen ihn anstrengen ?

9. August 2015 | 18:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung.


1.

Selbstverständlich können Sie der Deutschen Bundesbahn mitteilen, daß der ehemalige Lebensgefährte Ihrer Mutter nichts mehr am Haus tue und keinen Beitrag zu den Wasser- und Heizungskosten leiste.

Allerdings werden Sie damit rein gar nichts erreichen, weil diese privatrechtliche Angelegenheit niemanden bei der Deutschen Bahn interessiert und zu interessieren hat. Mit anderen Worten: Weil der Betreffende nichts am Haus tut, wird es kein Disziplinarverfahren geben und Ihr Schreiben wandert in den Papierkorb.

Eine derartige Meldund bei der Deutschen Bahn wäre also reine Zeit- und Portoverschwendung.


2.

Sie müssen zunächst klären, welche Rechtsverhältnisse hier vorliegen und wozu der ehemalige Lebensgefährte grundsätzlich verpflichtet ist.

Wenn das geklärt ist, können Sie prüfen, ob und welche Rechtsansprüche Sie gegen den ehemaligen Freund Ihrer Mutter haben.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt



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