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Nicht ersichtliches kostenpflichtiges Popupangebot

25. Oktober 2006 18:15 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Werte Anwälte

Ich habe vor einigen Tagen,Abends bei meiner Arbeit am Rechnr ein Werbe-Popup erhalten in dem ein IQ und Lebenserwartungstest beinhaltet war.Da es ja nichts ungwöhnliches ist,habe ich das Popup vergrößert um zu schauen was es ist.Die URL des Anbieters lautet http://www.iqfight.de .Wenn sie sich die Startseite anschauen,steht dort nichts von einem kostenpflichtigen Angebot.wenn sie zur zweiten Seite weiter klicken,müssen sie die jeweiligen Felder ausfüllen und darünter kommt gleich...IQTest starten.Was macht ein jeder normaler Bürger,füllt die Felder aus und klickt auf starten,was ich auch tat.Denn es gibt hunderte solcher Tests im Internet und die kosten für gewöhnlich alle nichts,also denkt man sich auch nichts dabei.Eine Weile später erhielt ich zwei Mails vom Betreiber dieses Services in dem er pro Test 30 Euro verlangt.Ich setzte mich mit ihm per Mail in Verbindung und fragte,was das soll.Er wies darauf hin,das auf der zweiten Seite wo man die Felder ausfüllen muß,unten ganz klein geschrieben steht,das der Service 30 Euro kostet.Nach erfolglosem Schriftverkehr habe ich den Betreiber davon in Kenntnis gesetzt,das dies unlauterer Wettbewerb sei und ich die Sache an einem Anwalt übergeben und den Verbraucherschutz darüber informieren werde.Er sieht sich da vollkommen im Recht,was ich überhaupt nicht so sehe.Denn ich bin HartzIV Empfänger und muß auf jeden Cent schauen,weil ich ja auch noch ein Kleinkind im Haushalt habe.Hätte es gleich im Popup bzw. auf der Startseite des Services für jeden gleich ersichtlich gestanden,das der Services kostenpflichtig ist,hätte ich diesen garnicht genutzt.Wenn ich etwas nutze was kostenpflichtig ist,dann bezahle ich das auch.Aber nicht,wenn man über solche psychologisch gut durchdachten Werbepopups die Leute mit Absicht über´s Ohr haut und sich dann noch auf irgendwelchen Paragrafen bezieht die man sich irgendwo rausgesucht hat um mit seinen trügerischen Machenschaften gerade noch so im legalen Bereich zu bleiben.Das kann es nicht sein.Deshalb möchte ich sie um Rat bitten,wie ich mein Recht durchsetzen kann.Ich zahle auf keinen Fall die 60 Euro für zwei Tests !

Frdl.Gruß

25. Oktober 2006 | 19:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsc´hender,


hier sollten Sie in der Tat nicht zahlen.


Zwar ist es durchjaus möglich, solche Test auch kostenpflichtig im Internet anzubieten. Allerdings muss der Anbieter dann auch DEUTLICH LESBAR auf die Kostenpflicht hinweisen.

Und genau dieses ist nach Ihrer Darstellung nicht geschehen, so dass dann auch die Zahlungspflicht nicht besteht.

Sie sollten nun SCHRIFTLICH mit Einschreibenund Rückschein die Ansprüche zurückweisen und ausdrücklich die Zahlung verweigern. Denn bei einer ernsthaften Erfüllungsverweigerung kann der Gegner nun auch nicht etwas ein Inkasso-Büro einschalten. Macht er es doch, sollten Sie sich dann mit anwaltlicher Hilfe wehren.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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