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Nicht bezahlte Überstunden nach Kündigung

3. September 2006 20:56 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sg Damen, sg Herren,

ich habe vor 16 Monaten meinen Arbeitsvertrag bei meinen alten Arbeitgeber fristgerecht gekündigt. Bis zum Austrittsdatum wurden von mir auch alle Urlaubsansprüche (aliquot) abgegolten. Die bis zum Austrittstermin angehäuften Überstunden (230Std.) sollten mir nach dem ersten Monat der Kündigung ausbezaht werden. Bis jetzt, 16 Monate danach und einem Mahnschreiben wurde mir nur ein kleiner Anteil ausbezahlt (umger. ~20 Std.). Wie bekomme ich jetzt noch zu den noch aushaftenden Betrag? Bei Besprechungen am telefon wurde ich immer auf das kommende Monat vertröstet.

3. September 2006 | 21:19

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

sofern Ihr ehemaliger Arbeitgeber nicht freiwillig zahlt, haben Sie die Möglichkeit, Ihn beim zuständigen Arbeitsgericht auf Zahlung zu verklagen. Mit einem stattgebenden Urteil können Sie danach die Zwangsvollstreckung betreiben, falls der Arbeitgeber dann immer noch nicht zahlt.

Die Erfolgsaussichten der Klage kann ich anhand Ihrer Angaben nicht beurteilen. Zu vergüten sind Überstunden nur, wenn dies vereinbart ist und die Überstunden mit "Wissen und Wollen" des Arbeitgebers geleistet worden sind. Dazu trifft die Darlegungs- und Beweislast den Arbeitnehmer, der alle tatsächlichen Voraussetzungen, dass und wann die Überstunden erbracht worden sind, vortragen und unter Beweis stellen muss. Fehlt es an einer ausdrücklichen Anordung des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer zudem nachweisen, dass und weshalb die geleisteten Überstunden sachdienlich gewesen sein sollen.

Da diese Anforderungen in der Praxis recht hoch sind, empfehle ich vor Klageerhebung einen Anwalt vor Ort zu beauftragen. Desweiteren enthalten Arbeits- oder Tarifverträge häufig Ausschlussfristen, was wegen der bereits erheblichen "Laufzeit" des Streites vorab überprüft werden sollte.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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