Ist man ein ausländischer Firmeninhaber aus einem Drittstaat (z.B. Bosnien und Herzegowina) und will für den Kunden vor Ort in Deutschland als Auftragnehmer fungieren, wie ist in dem Falle das Aufenthaltsrecht geregelt?
1) Darf man als ausländischer Auftragnehmer für den Auftraggeber aus Deutschland in Deutschland aktiv und legal arbeiten und bis zu welchem Zeitraum ist dies gestattet?
3) Gibt es Vorraussetzungen die man erfüllen muss (z.B. Visum, andere Arten von Erlaubniss vom Ausländeramt usw) ?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bis zu 90 Tage können Sie sich aus einem Drittstaat wie Bosnien ohne Visum in Deutschland aufhalten. Die Voraussetzungen dafür sind wie folgt:
1. Sie sind im Besitz eines gültigen biometrischen Reisepasses
2. Sie haben folgender Unterlagen:
- Nachweise zum Reisezweck (z. B schriftl. Einladung und/oder Kontaktadresse)
3. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Richtwert für Deutschland 50 EUR pro geplantem Aufenthaltstag) oder gültige Verpflichtungserklärung;
Wenn Sie sich länger als 90 Tage aufhalten möchten, müssen Sie einen Visumsantrag stellen.
Um selbstständig tätig zu werden, müssen einen Aufenthaltsritel nach §21 AufenthG
beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt, wenn:
1. ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht
2.die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
3.die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt