Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
1. Die von Ihnen gewählte Formulierung kann Verwendung finden.
Da der Arbeitgeber auch über den genauen Umfang (zeitlicher Rahmen) der Tätigkeit Auskunft verlangen kann, könnten Sie diese Information ebenfalls in die Mitteilung einfügen.
2. Sie sind zu keinerlei Informationen verpflichtet, da Sie aus der Mitarbeit keine Einkünfte erzielen.
3. Sie sind nicht als Arbeitnehmer anzusehen. Ihre Frau muss Sie auch nicht versichern.
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Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, die persönliche Beratungsanfrage oder die kanzleieigenen Kontaktmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion nur Fragen beantwortet werden können, die den Regeln dieses Forums entsprechen.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen. Die hier gegebene Antwort basiert vollständig auf Ihren eigenen Angaben.
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Zieger
-Rechtsanwalt-
Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock
fon : 0381-25296960
fax : 0381-25296961
mail: drewelow@mv-recht.de
web: www.mv-recht.de
Antwort
vonRechtsanwalt Mirko Ziegler
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Rechtsanwalt Mirko Ziegler
Sehr geehrter Herr Anwalt,
zu 1. Mit der Bitte um Prüfung inkl. zeitlicher Rahmen:
"Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen mitteilen dass ich meine Frau in Ihrer Firma (Hundeschule) im administrativen Bereich und in der Hundeausbildung unterstützen werde. Ein Nebenerwerb fällt nicht an. Ich werde dies in meiner Freizeit ausüben. Der zeiltiche Rahmen bewegt sich bei ca. 12 Stunden pro Woche. Dies hat keinen Einfluss auf meine zu erbringenden Leistungen für die xyz (meine Arbeitgeber). Mit der Bitte um Ihre Zustimmung." Sind 12 Stunden vertretbar?
zu 3. Könnten Sie mir bitte sagen, ab wann ich als Arbeitnehmer angesehen werden könnte bzw. warum ich in diesem Falle nicht als Arbeitnehmer gesehen werde?
Besten Dank und viele Grüsse
Sehr geehrter Fragesteller,
die vorgeschlagene Formulierung ist in Ordnung. Ich gehe davon aus, dass die Stundenanzahl variieren kann („Rahmen“). Sollte es sich bei der mitgeteilten Stundenzahl um die Höchstzahl handeln, bringen Sie dies zum Ausdruck. Ebenso sollten Sie es zum Ausdruck bringen, wenn ein Teil der Arbeitsstunden am Wochenende abgeleistet wird.
Ob 12 h / Woche noch ein annehmbarer Wert ist, hängt maßgeblich von Ihren jetzigen Arbeitszeiten ab. Insoweit sind die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, wonach die reine Arbeitszeit pro Tag 8 h und in Phasen mit höherer Arbeitsbelastung 10 h nicht übersteigen soll.
Zu Ihrer Nachfrage zu 3.:
Definition:
Arbeitnehmer ist derjenige, der auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages für einen
anderen gegen Entgelt unselbständige Dienste leistet.
Sie arbeiten weder aufgrund eines Vertrages noch gegen Entgelt, demnach sind Sie kein Arbeitnehmer. Sie müssten zumindest ein Einkommen aus der Tätigkeit erzielen um als Arbeitnehmer angesehen werden zu können.
Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu einfach die Möglichkeit der Online Anfrage, kontaktieren Sie mich per e-mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Internetseite.
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Ziegler
Rechtsanwalt
Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock
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mail: ziegler@mv-recht.de
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