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Namensrecht 2025

6. November 2024 10:01 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jacqueline Kuschel

Wir haben vor 10 Jahren geheiratet und den Nachnamen des Mannes als gemeinsamen Ehenamen angenommen. Nun haben wir auch ein Kind mit diesen Nachnamen.

Aus Max Mustermann und Martina Müller wurden Max und Martina Mustermann mit nun Felix Mustermann.

Wird es mit der Namensrechtänderung 2025 möglich sein als gesamte Familie den Geburtsnamen der Ehefrau anzunehmen ohne einen Doppelnamen zu tragen?

Ziel wäre: Max, Martina und Felix Müller.


Oder gibt es eine Möglichkeit wie zumindest das Kind den Geburtsnamen der Ehefrau annimmt ohne einen Doppelnamen zu tragen?



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für Ehegatten, die bereits einen Ehenamen führen, enthält die Namensrechtsreform eine Übergangsregel. Danach dürfen Sie einen aus Ihrer beider Namen gebildeten Ehedoppelnamen neu bestimmen. Ein Wechsel des Familiennamens auf den Geburtsnamen der Ehefrau ohne Doppelnamen ist jedoch nicht vorgesehen.

Es gibt keine Möglichkeit, dass das Kind allein den Geburtsnamen der Mutter annimmt, ohne einen Doppelnamen zu tragen. Die Reform erlaubt es Eltern lediglich, ihren Kindern einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen zu geben.
Anders könnte der Fall liegen, sollte die Ehe der Eltern geschieden werden und der betreuende Elternteil seinen Geburtsnamen wieder annehmen. Allerdings ist eine Namensänderung von minderjährigen Kindern in dem Fall an höhere Hürden gebunden (insb. Einwilligung des anderen Elternteils).


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 28. September 2025 /5,0
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