Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für Ehegatten, die bereits einen Ehenamen führen, enthält die Namensrechtsreform eine Übergangsregel. Danach dürfen Sie einen aus Ihrer beider Namen gebildeten Ehedoppelnamen neu bestimmen. Ein Wechsel des Familiennamens auf den Geburtsnamen der Ehefrau ohne Doppelnamen ist jedoch nicht vorgesehen.
Es gibt keine Möglichkeit, dass das Kind allein den Geburtsnamen der Mutter annimmt, ohne einen Doppelnamen zu tragen. Die Reform erlaubt es Eltern lediglich, ihren Kindern einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen zu geben.
Anders könnte der Fall liegen, sollte die Ehe der Eltern geschieden werden und der betreuende Elternteil seinen Geburtsnamen wieder annehmen. Allerdings ist eine Namensänderung von minderjährigen Kindern in dem Fall an höhere Hürden gebunden (insb. Einwilligung des anderen Elternteils).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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