Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst sind Sie nur zur Nachzahlung von GEZ Gebühren verpflichtet, soweit und solange Sie überhaupt ein Autoradio in Ihrem PKW bereitgehalten haben.Der Zeitraum der Anmeldung Ihres PKW ist nicht entscheidend.
Vielleicht haben Sie ja noch die Möglichkeit dies "klar zu stellen" und der GEZ mitzuteilen, seit wann sich ein Autoradio in Ihrem PKW befindet.
Ansonsten verjähren Ansprüche der GEZ auf Rundfunkgebühren nach 4 Jahren. Den Einwand der Verjährung müssen Sie allerdings erheben.
Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Sehr geehrter Herr Kah,
ersteinmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider verstehe ich Ihre Antwort noch nicht so ganz. Was bedeutet Ihre antwort jetzt genau für mich?
Muss ich den Betrag für die gesamten sechs Jahre seit dem ich das Auto und somit auch das Autoradio habe nachzahlen oder nur den Betrag für vier Jahre?
Nochmals vielen Dank im voraus für Ihre erneute Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
M. M.
da die verjährung 4 Jahre beträgt, müssten Sie allenfalls für diesen Zeitraum nachzahlen.
Allerdings kann Ihnen sicherlich niemand nachweisen, wann Sie Ihr Autoradio in den PKW eingebaut haben.