Sehr geehrter Ratsuchender,
ob das Verhalten korrekt ist und was Sie machen können, hängt von einigen Faktoren ab:
Zunächst ist wichtig, was genau auf der Verkaufsverpackung steht, was also verkauft worden ist.
Ist dort der Hinweis auf die Origin-Software und Registrierung vorhanden, können Sie nichts machen. Dann hatten Sie bei der ersten Installation Glück gehabt. Ein Fehler liegt dann nicht vor und Sie könnten nichts machen.
Gab es solche Hinweise nicht, kann nicht einfach das Spiel so verändert werden. Es liegt dann ein Fehler vor. Sie könnten Gewährleistungsrechte nach § 433 ff BGB
geltend machen.
Dieses wäre zunächst die Aufforderung, Ihnen ein Spiel ohne diese Schaltung zur Verfügung zu stellen, um den Fehler zu beseitigen.
Gelingt dieses nicht, könnten Sie den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.
Nun kommt das berühmte ABER:
Diese Rechte verjähren nach zwei Jahren.
Sie sollten also unbedingt nachschauen, wann genau es gekauft worden ist, denn 2-3 Jahre ist zu vage.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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