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Nachträglicher Drittsoftwarezwang nach Kauf eines PC-Spieles

| 13. April 2014 10:19 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

Ich hatte mir vor etwa 2-3 Jahren einst ein Spiel von Electronic Arts (EA) über den "Steam Store" gekauft. Einfach installiert, gestartet, fertig, normal eben. Vor ein paar Tagen habe ich es jedoch neu installiert, wollte es spielen und wurde plötzlich und unmittelbar von der EA-eigenen "Origin"-Software begrüßt (die offenkundig ohne Ankündigung nebenher mitinstalliert wurde) und gezwungen, mein Spiel dort für die Nutzung auf diesem PC zu registrieren, anderenfalls startet es erst garnicht. Umgehen könnte ich dies nur mit einer gecrackten Version der .exe-Datei.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich einwandfrei ist. Welche Maßnahmen kämen in Frage?

Überdies funktioniert die Software nicht korrekt, so dass es mir nicht einmal möglich ist, das Spiel über sie zu registrieren.

13. April 2014 | 11:01

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ob das Verhalten korrekt ist und was Sie machen können, hängt von einigen Faktoren ab:

Zunächst ist wichtig, was genau auf der Verkaufsverpackung steht, was also verkauft worden ist.

Ist dort der Hinweis auf die Origin-Software und Registrierung vorhanden, können Sie nichts machen. Dann hatten Sie bei der ersten Installation Glück gehabt. Ein Fehler liegt dann nicht vor und Sie könnten nichts machen.

Gab es solche Hinweise nicht, kann nicht einfach das Spiel so verändert werden. Es liegt dann ein Fehler vor. Sie könnten Gewährleistungsrechte nach § 433 ff BGB geltend machen.

Dieses wäre zunächst die Aufforderung, Ihnen ein Spiel ohne diese Schaltung zur Verfügung zu stellen, um den Fehler zu beseitigen.

Gelingt dieses nicht, könnten Sie den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.

Nun kommt das berühmte ABER:

Diese Rechte verjähren nach zwei Jahren.

Sie sollten also unbedingt nachschauen, wann genau es gekauft worden ist, denn 2-3 Jahre ist zu vage.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 15. April 2014 | 00:44

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Detailinformationen zu relevanten Paragraphen arg gekürzt, aber man bekommt, wofür man zahlt.

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