Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aus der ziterten AGB-Bestimmung ergibt sich hier kein Preiserhöhungsrecht, so dass für Sie weiter die zur Zeit des Vertragsschlusses maßgeblichen Preise gelten.
Die Klausel lautet:
"Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise als vereinbart. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung vier Monate, behält sich die Alster Au GmbH das Recht vor, im Fall einer Veränderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes die Preise entsprechend anzupassen."
Nach dieser Regelung ist unerheblich, dass die damaligen Preise der Bankettmappe ihre Gültigkeit verloren haben. Eine Preiserhöhung soll nur bei Veränderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich sein. Dieser Tatbestand ist hier aber nicht gegeben.
Da keine Preiserhöhung zulässig ist, steht Ihnen leider auch kein Sonderkündigungsrecht zu.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, hoffe jedoch, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Roger Schulz
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