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Nachmieter war ok, jetzt abgesprungen

20. September 2004 15:16 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Georg Calsow

Hallo,
meine Frage ist folgende..ich habe fristgerecht gekündigt und mein Vermieter war damit einverstanden, das ich einen Nachmieter stelle. Er lernte ihn kennen und war einverstanden. Ohne einen Mietvertrag mit ihm zu machen,dafür sein Wort unter Zeugen fuhr mein Vermieter 3 Wochen in den Urlaub und nach 5 Wochen sprang der Nachmieter nun ab..3 Wochen, bevor ich eigentlich umziehen wollte. Dann hab ich den Vermieter angerufen und ihm das erzählt und er sagte ich soll weitersuchen..Ich fand wieder einen, wieder war er einverstanden..kurz vor meinem Umzug sprang auch der Nachmieter wieder ab. Jetzt meine Frage: Muß ich jetzt wirklich die letzte Monatsmiete bezahlen? Ich denke, wenn der Vermieter ein bischen aus den Puschen gekommen wäre, hätte ich jetzt nicht das Problem mit der Doppelmiete. Hab ja nur den neuen Mietvertrag unterschrieben, weil ich ja angeblich aus dem alten Vertrag raus war.Da sich aber der Vermieter ständig sooviel Zeit läßt, springen die Nachmieter ab und ich stehe jetzt da.

Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich besteht gegenüber dem Vermieter kein Anspruch auf Stellung eines Nachnmieters. Vorliegend war Ihr Vermieter aber mit der Stellung eines Nachmieters und scheinbar auch mit dem Nachmieter selbst einverstanden. Wenn eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter vorlag, daß mit dem Nachmieter ein Mietvertrag geschlossen werden soll, können Sie aus dieser Vereinbarung Schadensersatzansprüche herleiten. Weitere Voraussetzung dafür ist aber, daß Sie diese Vereinbarung beweisen können, beweisen können, daß die Gründe, weshalb es nicht zum Abschluss des Mietvertrages mit dem Nachmieter gekommen ist, allein auf Seiten des Vermieters liegen und nachweisen können, daß Sie im Vertrauen auf diese Vereinbarung einen neuen Mietvertrag geschlossen haben. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, können Sie mit einem Schadensersatzanspruch in Höhe der letzten Monatsmiete aufrechnen und müßten diese dann nicht bezahlen.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundliche Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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