Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich besteht gegenüber dem Vermieter kein Anspruch auf Stellung eines Nachnmieters. Vorliegend war Ihr Vermieter aber mit der Stellung eines Nachmieters und scheinbar auch mit dem Nachmieter selbst einverstanden. Wenn eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter vorlag, daß mit dem Nachmieter ein Mietvertrag geschlossen werden soll, können Sie aus dieser Vereinbarung Schadensersatzansprüche herleiten. Weitere Voraussetzung dafür ist aber, daß Sie diese Vereinbarung beweisen können, beweisen können, daß die Gründe, weshalb es nicht zum Abschluss des Mietvertrages mit dem Nachmieter gekommen ist, allein auf Seiten des Vermieters liegen und nachweisen können, daß Sie im Vertrauen auf diese Vereinbarung einen neuen Mietvertrag geschlossen haben. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, können Sie mit einem Schadensersatzanspruch in Höhe der letzten Monatsmiete aufrechnen und müßten diese dann nicht bezahlen.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und verbleibe
mit freundliche Grüßen
Calsow
Rechtsanwalt
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