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Nachfrage bezüglich Haftbefehl

16. Januar 2012 11:56 |
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Generelle Themen


Hallo,

Ich habe folgendes Problem,
Und zwar habe ich vor einiger Zeit mal
Einen Vollstreckungsbescheid bekommen,
Auf dieses konnte ich leider nicht reagieren,
Da ich zu diesem Zeitpunkt im
Krankenhaus lag und meine Tochter entbunden habe.

Als ich dann irgenwann mal wieder in den Briefkasten schauen konnte,
War dort ein Brief von einem Gerichtsvollzieher,
Da ich diesen Termin nicht wahr nehmen konnte habe ich
Im dieses mittgeteilt,
Doch er ließ sich nicht darauf ein,
Und schickte mir erneut einen Brief mit Haftbefehl.

Da ich mich bereits mit den Rechtsanwälten in Verbindung
gesetzt hatte um die Höhe der Forderung zu erfahren,
Schickten diese mir ein Schreiben mit der Summe,

Dieses Schreiben habe ich Freitag bekommen und das
Geld überwiesen.
Laut GV sollte dieses Geld bis heute drauf sein,
Was es auch ist

Doch der GV gibt sich damit nicht zufrieden anscheinend,
Er verlangt weitere 37 €.
Der Erneute Termin wäre heute gewesen.

Da ich aber leider diesen Termin nicht wahrnehmen kann,
Da meine Tochter schwerstbehindert ist und ich Krankenhaus termine
habe.
Dies habe ich ihn ebenfalls wissen lassen.
Er lässt sich auf nichts ein,
Zumal die Summe die vom Anwalt kam beglichen ist.


Was kann ich jetzt tun,
Da der Haftbefehl ja noch immer offen ist.

Würde
Mich über schnelle und hilfreiche Hilfe freuen.


MfG


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Sofern Sie den geschuldeten Betrag nicht auf ein Konto des Gerichtsvollziehers überwiesen haben, sollten Sie die Anwälte Ihres Gläubigers sofort dazu auffordern, dem Gerichtsvollzieher mitzuteilen, dass Sie gezahlt haben.

Bei den 37,00 €, die der Gerichtsvollzieher noch von Ihnen verlangt, dürfte es sich um seine eigenen Gebühren handeln. Diese Gebühren sind von Ihnen zu tragen.

Sie sollten diese daher so bald wie möglich an den Gerichtsvollzieher überweisen.

Grundsätzlich ist es auch so, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls grundsätzlich zunächst vorlagen (Nichterscheinen zum Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung).

Durch die Zahlung der Forderung des Gläubigers dürften allerdings spätestens wenn Sie auch die Gerichtsvollziehergebühren ausgeglichen haben, die Voraussetzungen für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und damit letztlich auch die Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls entfallen sein.

Mein Rat wäre daher, dass Sie die Gerichtsvollziehergebühren so schnell wie möglich zahlen und anschließend bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht die Aufhebung des Haftbefehls beantragen.

Die können Sie schriftlich oder auch persönlich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts erledigen.

Sie sollten hierfür Nachweise für Ihre Zahlung (Kontoauszüge, Überweisungsbelege) vorlegen.

Der Haftbefehl sollte dann vom Gericht aufgehoben werden, so dass die Angelegenhiet dann erledigt wäre.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Bade, Rechtsanwalt

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