Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Gemäß § 17 des Nachbarschaftsgesetzes Sachsen-Anhalt ist eine Bodenerhöhung nur zulässig, wenn „solche Vorkehrungen getroffen und UNTERHALTEN (werden), dass eine Schädigung des benachbarten Grundstücks insbesondere durch Absturz, Abschwemmung oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist."
Ihr Nachbar ist somit für den Zustand der Stützwand verantwortlich und hat daher auch die Kosten einer Sanierung zu tragen.
Soweit von dem Grundstück Ihres Nachbarn Gefahren für Ihr Grundstück ausgehen, steht Ihnen ggf. ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§§ 1004 Abs. 1
, 903 S. 1
, 905 S. 1 BGB
) gegen den Nachbarn zu.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Winter, Rechtsanwalt
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