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Nachbarschaftsrecht, Stützwand zum Nachbar sanieren

| 15. Mai 2015 14:02 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Winter

Hallo, Mein Nachbar und ich haben vor 25 Jahren eine ca. 50 cm hohe Stützwand auf seinem Grundstück aus Holzbohlen errichtet. Grund hierfür war die leichte Hanglage, die er mit einer Geländeauffüllung ausgeglichen hat.
Jetzt ist diese Stützwand allerdings stark sanierungsbedürftig und droht in sich zusammen zu fallen, hat sich auch schon stark zu meiner Grundstücksseite geneigt.
Das heißt die Sicherung seines aufgefüllten Bodens ist nicht mehr allzu lange gegeben.
Wer ist jetzt für die Sanierung der Wand verantwortlich und trägt letztendlich die Kosten für die Sanierung, zumal mein Nachbar auf dem aufgefüllten Boden auf die Grundstücksgrenze einen Schuppen gebaut hat, welche die Sanierung kostspieliger werden lässt.

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Gemäß § 17 des Nachbarschaftsgesetzes Sachsen-Anhalt ist eine Bodenerhöhung nur zulässig, wenn „solche Vorkehrungen getroffen und UNTERHALTEN (werden), dass eine Schädigung des benachbarten Grundstücks insbesondere durch Absturz, Abschwemmung oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist."

Ihr Nachbar ist somit für den Zustand der Stützwand verantwortlich und hat daher auch die Kosten einer Sanierung zu tragen.

Soweit von dem Grundstück Ihres Nachbarn Gefahren für Ihr Grundstück ausgehen, steht Ihnen ggf. ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§§ 1004 Abs. 1 , 903 S. 1 , 905 S. 1 BGB ) gegen den Nachbarn zu.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Winter, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 15. Mai 2015 | 16:09

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