Sehr geehrter Ratsuchender,
Gartenhäuser, Schuppen und Gewächshäuser sind oft genehmigungs- und anzeigefreie Bauvorhaben. Gleichwohl hat auch bei derartigen Bauvorhaben die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu überwachen und notfalls die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Zu prüfen ist in Ihrem Fall, ob der Bebauungsplan den Schuppen gestattet, aufgrund der Gestaltung eine Genehmigung erforderlich war sowie die Einhaltung der Grenzabstände. Sie sollten dazu die Bauaufsichtsbehörde über die Errichtung des Schuppens und Ihre Bedenken zu Größe und Grenzabstand informieren.
Ob ggfls. auch zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Bauherrn in Betracht kommen, sollten Sie ergänzend vor Ort beurteilen lassen. Allein aus Ihrer Schilderung erschliessen sich zivilrechtliche Unterlassungsansprüche noch nicht. Insbesondere ist der Entzug von Aussicht oder Licht in der Regel nicht geschützt.
Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt