Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Es gibt keine Verpflichtung, die Kosten zu teilen. Sie können durchaus vereinbaren, dass jeder das Auto finanziert, das er auch nutzt. Das gilt (im Innenverhältnis) auch für das Darlehn.
Ggf. muss dann im Rahmen der Unterhaltsberechnung überprüft werden, ob (z. B. für das Darlehn) bestimmte Ausgaben vorab vom Einkommen abgezogen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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