Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn Sie nicht zurückrufen möchten, müssen Sie dies auch nicht.
Es kann dann jedoch sein, dass Sie erneut aufgesucht oder vorgeladen werden.
Offenbar gibt es Zweifel daran, dass Sie gefahren sind.
Sie müssen aktuell nicht reagieren. Wenn Sie jedoch Nachforschungen vermeiden wollen, sollten Sie überlegen, doch zu antworten.
Ohne Einsicht in die Ermittlungsakte ist ein abschließender Rat nicht seriös zu geben.
Wenn Sie bereits im ersten Anhörungsbogen als Betroffene angeschrieben wurden, werden durch Ihr Nicht/Handeln keine neuen Fristen ausgelöst.
Ein Kollege/ eine Kollegin vor Ort sollte sich der Sache annehmen, um den Sachverhalt lückenlos aufzuklären, gerade auch im Hinblick auf das Fahrverbot und die Akteneinsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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