Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Nach Rücksendung des Anhörungsbogens Benachrichtigung über Besuch von der Stadt

24. September 2014 21:52 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

vor 2 Monaten wurde ich mit einer angeblich hohen Geschwindigkeit (mit drohendem 1-monatigen Fahrverbot) aus einem mobilen Blitzer aus einem Auto am Straßenrand heraus geblitzt.
Nachdem ich einen Monat später den Anhörungsbogen erhalten hatte, habe ich diesen wie folgt beantwortet:

- zugegeben, dass ich das auf dem beigefügten Foto bin (unbedingte Vermeidung von Recherchen im familiären/beruflichen Umfeld, Foto auch zu aussagekräftig m.E.)
- den Verstoß jedoch NICHT zugegeben und um die Zusendung der exakten Typbezeichnung und des Eichprotokolls des Messgeräts gebeten

Jetzt, wieder einen Monat später, habe ich eine Benachrichtigungskarte der Stadt, bzw. des Amts für Ordnungs- und Verkehrsdienste/ Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung im Briefkasten. Sie erbeten Rückruf am folgenden Morgen zwischen 7:30 und 9:30.
Da ich zur angegebenen Zeit weder zurückrufen kann noch will, erbete ich Rat, wie ich weiter vorgehen soll.

Meines Erachtens gibt es keinen Grund für einen Besuch der Behörde. Dass ich die Person auf dem Blitzerfoto bin, habe ich ja bereits zugegeben. Eigentlich bin ich in Erwartung der Ablehnung der Zusendung des Eichprotokolls und Übersendung des Bußgeldbescheids.
Soll ich in irgendeiner Form, Anruf oder E-Mail (ist auch angegeben), reagieren? Unterbreche ich damit irgendeine Frist? Ist diese vielleicht durch die Benachrichtigungskarte schon unterbrochen worden?
Ich will in jedem Fall irgendwelche Nachforschungen im beruflichen und familiären Umfeld vermeiden, m.E. gibt es auch keinen Grund dafür. Wenn ich das drohende Fahrverbot jedoch umgehen kann, dann wäre dies aus beruflichen Gründen auch eher vorteilhaft.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

24. September 2014 | 23:25

Antwort

von


(1622)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

wenn Sie nicht zurückrufen möchten, müssen Sie dies auch nicht.

Es kann dann jedoch sein, dass Sie erneut aufgesucht oder vorgeladen werden.

Offenbar gibt es Zweifel daran, dass Sie gefahren sind.

Sie müssen aktuell nicht reagieren. Wenn Sie jedoch Nachforschungen vermeiden wollen, sollten Sie überlegen, doch zu antworten.

Ohne Einsicht in die Ermittlungsakte ist ein abschließender Rat nicht seriös zu geben.

Wenn Sie bereits im ersten Anhörungsbogen als Betroffene angeschrieben wurden, werden durch Ihr Nicht/Handeln keine neuen Fristen ausgelöst.

Ein Kollege/ eine Kollegin vor Ort sollte sich der Sache annehmen, um den Sachverhalt lückenlos aufzuklären, gerade auch im Hinblick auf das Fahrverbot und die Akteneinsicht.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1622)

Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER