Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Die Frist für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid betrug nach § 67 OwiG 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides.
Wenn der Bußgeldbescheid am 8.7.2017 zugestellt wurde, ist er daher in der Tat rechtskräftig.
2.
Eine Chance, das Fahrverbot zu umgehen oder bis Ende September hinauszuzögern, sehe ich leider nicht.
3.
Fahren dürfen Sie ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides nicht mehr. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Führerschein für die Dauer eines Monats in amtliche Verwahrung geben (§ 25 Abs. 2 Satz 1 StVG
).
Ich kann Ihnen daher nur dringend raten, Ihren Führerschein möglichst schnell abzugeben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 08.08.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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