Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Myhomeismycastle

2. September 2012 18:40 |
Preis: 55€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Claudia Marie Schiessl

Vielen Dank, hilft enorm, Eine Zusatzfrage:
Ja, wir leben in Zugewinngemeinschaft, meine
Frau zog mit örtlichem Umzugsunternehmen
am 6.2.2012 um in eine während meiner 80tägigen Geschäfts
reise in Übersee um in eine v meinen Konten
gezogenen 200.000€ EiTW ( in ihrem Namen)
sie will auch nicht zurück ( lt. Aussage 31/8) .
Sie hat d Villa ( virtuell 600t) und Papiere ( 200T)
und ich habe ca. 800T in Anlagen, will aber unbedingt
das Haus weiternutzen od. in m. Namen.
Eventuell Gütertrennung ?? Scheidung letzter
Ausweg,aber dann krieg ich das Haus nicht, nur
Geld,oder???


Sehr geehrter Fragesteller,


vielen Dank für Ihre Nachfrage.


Die Ehefrau hat Ihnen, da sie ausgezogen ist die Ehewohnung zur Nutzung während der Trennungszeit überlassen.


Solange die Ehe also noch nicht geschieden ist, können Sie in der Ehewohnung verbleiben.


Wenn die Ehe geschieden ist, ist es leider so, dass die Verfügungsbeschränkung von der ich Ihnen bereits geschrieben hatte nicht mehr gilt.

Die Frau kann also das Haus verkaufen, ohne dass Sie etwas dagegen unternehmen können.



Sie können sich auch nach der Scheidung die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung aber zuweisen lassen.

Da die Ehewohnung allerdings im Alleineigentum Ihrer Frau steht, muss dazu eine unbillige Härte vorliegen.

Das bedeutet, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen müssen.


Dies ist eine Frage des Einzelfalls, aber in Ihrem Fall leider nicht anzunehmen.



Sowohl ein Anspruch auf Zugewinn, als auch ein Anspruch auf Auskehr einer ehebedingten Zuwendung sind Ansprüche, die auf Geld gehen.


Diese Ansprüche geben Ihnen daher kein Recht , das Haus zurück zu bekommen.

Sie sollten sicherheitshalber einmal den Notarvertrag durchsehen mit dem Sie Ihrer Frau damals die Haushälfte überschrieben haben.


Manchmal enthalten solche Verträge Bestimmungen darüber, was mit der zugewandten Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung zu geschehen hat.



Eine Gütertrennung hindert nur den Ausgleich der Vermögenswerte , gibt Ihnen aber keinen Anspruch auf das Haus.


Im übrigen bleibt Ihnen nur, sich einen Fachanwalt für Familienrecht zu nehmen, und mit Ihrer Frau in Verhandlungen zu treten, um so zu versuchen, das Haus zu bekommen.




Ich hoffe, dass ich Ihnen bei dieser recht komplizierten Materie weiterhelfen konnte



Gerne können Sie nachfragen.




Mit freundlichen Grüßen



Claudia Schiessl
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Familienrecht




FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER