Sehr geehrter Fragesteller,
als Eigentümerin des Hauses kann die Mutter bestimmen, wer in das Haus zu ihren Lebzeiten einziehen darf. Sollte die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, eine solche Entscheidung zu treffen, kann gegebenenfalls der Bevollmächtigte die Entscheidung darüber treffen.
Ob in Ihrem konkreten Fall, der Bevollmächtigte Sohn diese rechtliche Entscheidung für die Mutter treffen darf, hängt u.a. von Umfang der Vollmacht ab. Dazu müsste diese in Gänze eingesehen und geprüft werden. Dies ist jedoch im Rahmen einer Erstberatung auch unter Beachtung Ihres Einsatzes nicht möglich. Ich rate Ihnen daher dazu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Prüfung der Vollmacht und gegebenenfalls weitere Unterlagen zu beauftragen.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
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10. August 2011
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13:16
Antwort
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