Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Muß ich die Unterlassungserklärung kündigen?

| 8. Juni 2010 20:04 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe schon mehrmals gelesen das man eine Unterlassungserklärung mit in Kraft treten des neuen Widerrufsrechts
kündigen kann oder soll.
Mein damaliger Anwalt hat folgendes unter die Unterlassungserklärung
geschrieben:
Die Unterwerfungserklärung steht unter der auflösenden Bedingung
dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung
oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtssprechung rechtmäßig
wird.
Als Laie sehe ich das so das ich nicht kündigen muß,
ist meine Annahme richtig oder befinde ich mich auf dem Holweg?

8. Juni 2010 | 20:08

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund des von Ihnen genannten Inhaltes der "Unterwerfungserklärung" ist es richtig, dass diese dann null und nichtig wird, wenn die zu unterlassene Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird.

Sie brauchen hier also keine Kündigung auszusprechen.

Ich mache Sie hiermit noch auf die kostenlose Nachfrageoption aufmerksam.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 8. Juni 2010 | 20:50

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Meine Frage ist zu meiner Zufriedenheit beantwortet worden.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Juni 2010
5/5,0

Meine Frage ist zu meiner Zufriedenheit beantwortet worden.


ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht