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Muss Schmerzensgeld bezahlen und brauche Rat

15. September 2009 16:25 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


19:29

Folgende Angaben sollen meine Tat nicht entschuldigen oder verharmlosen, sondern dienen nur der Sachlage.

Ich (26,m)war bis dato nicht vorbestraft
-arbeite als Auszubildender Fachinformatik Brutto ca. 550.-€
-habe mich selbst gestellt und entschuldigt, da ich die Tat bereute.
-bin auf jedenfall zahlungswillig.
-war zum Tatzeitpunk ungewöhnlich stark alkoholisiert.
-habe bereits vom Strafgericht eine Strafe von 90 Tagessätzen bekommen, die ich derzeit via Raten begleiche.
-habe eine Rechnung von der Berufsgenossenschaft für Unfallbehandlungskosten eine Rechnung von 193,-€ bekommen.

Tat:Ich schlug dem Mandanten ..... ohne rechfertigend grund mehrmals mit beiden Fäusten ins Gesicht. Dieser erlitt eine Nasen- und Jochbeinfraktur, ein blaues Auge sowie eine Platzwunde am Hinterkopf

Nun zum aktuellen Bestand, ich habe gestern folgende Brief erhalten:
Der Geschädigte hatte einen Verdienstausfall vom 14.09.08 - 28.09.08

Der Anwalt des Geschädigten verlangt folgendes:

-Schmerzensgeld 2000 €
Kostenpauschale f. Tel 25€
Fahrtkosten 44,40€
Zuzahlungen 20€
Verdienstausfall Nachtzuschläge 98,07€
Rechtsanwaltkosten 328,22€

Gesamt: 2515,69€

Dies soll ich bis zum 22.09.2009 bezahlen, sonst wird die Forderung gerichtlich geltend gemacht.

Jetzt meine Fragen, kann ich das noch ein bisschen runterhandeln, aufgrund meiner geringen finanziellen Mittel? Da es mir unmöglich ist, so schnell soviel Geld zu zahlen, was passiert wenn das ganze ans Gericht geht?
Wäre ein Anwalt vielleicht dazu bereit mich hier etwas zu unterstützen, um auch für meine Seite ein realistisches und Mögliches Ergebnis zu erreichen?

Vielen Dank

15. September 2009 | 17:06

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Der Ansatz der Schadenpositionen, insbesondere des Schmerzensgeldes, erscheint nicht unangemessen im Hinblick auf die Verletzungen, die Sie beschrieben haben.

Wie sich die Rechtsanwaltsgebühren im Einzelnen errechnen, läßt sich auf Grund Ihrer Schilderung nicht ganz nachvollziehen.


2.

Grundsätzlich empfehle ich Ihnen, der Gegenseite Ratenzahlung anzubieten. Die Raten sollten angemessen sein, wobei ein monatlicher Betrag von 100,00 € bis 150,00 € als Richtwert dienen kann. Dem Schreiben an den Rechtsanwalt des Geschädigten schildern Sie Ihre berufliche Situation und fügen Kopien Ihrer letzten drei Verdienstbescheinigungen bei.

Sodann können Sie abwarten, wie die Gegenseite reagiert.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 15. September 2009 | 18:52

Sehr geehrter Herr Raab,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Können sie mir eventuell noch sagen, was genau passiert wenn es vor Gericht geht?

Leider kommt mir eine Zahlung von 100-150€ fast unmöglich vor, bei einem Nettoeinkommen von knapp 600€ und und 300 € Mietkosten, ich bin da wirklich am verzweifeln.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. September 2009 | 19:29

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Die Gegenseite wird vermutlich, wenn es zu einem Teilzahlungsvergleich kommt, einen vollstreckbaren Titel haben wollen. Hierzu bedarf es nicht zwingend eines Gerichtsverfahrens. So kann die Gegenseite Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids stellen. Wenn Sie sich, was im Hinblick auf den geschilderten Sachverhalt sinnvoll ist, nicht gegen den Mahnbescheid zur Wehr setzen, also nicht Widerspruch einlegen, ergeht Vollstreckungsbescheid.

Aufgrund des Vollstreckungsbescheids könnte sodann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.


2.

Es steht Ihnen natürlich frei, eine Rate anzubieten, die Sie auch zahlen können. Vielleicht kann Ihnen auch jemand aus der Verwandtschaft den gesamten geschuldeten Betrag "leihen", so daß Sie an den Verwandten Raten zahlen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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