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Musicstar droht mit Inkasso trotz fristgerechter Kündigung

25. Februar 2011 12:08 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Dame oder Herr,

im Dezember 2010 habe ich aufgrund eines Aktionsgutscheins für den Download von Liedern im Werte von €10,00 mich auf der Homepage der Fa. Musicstar registriert. Dummerweise war ich so schnell bei der Sache, dass ich auf den Link Testabo für „musicstar Songflatcharts" gedrückt habe. Dieses Abo sei für 14 Tage kostenfrei. Nachdem ich meine gewünschten Titel heruntergeladen hatte, habe ich sofort das Abo gekündigt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Probe-Vertrag bei Ihnen (14-tägige Testphase).
Meine Kundennummer: xxx
Ich bitte um Bestätigung der Kündigung."

Ich habe versucht einen zweiten Gutschein einzulösen – ohne Flat-Abo-Button, was nicht funktionierte, da man anscheinend nur einen Gutschein pro Person einlösen konnte.
Um einen Gutschein für meine Mutter einzulösen, habe ich – auch ohne Testabo-Button – versucht dies auf ihrem Namen zu machen, was auch nicht gelang. Diesbezüglich teilte mir Musicstar mit, ich solle ihnen per Emeil weitere Daten zukommen lassen, was ich aber nicht tat.

Nun bekam ich am 3.1.11 zwei Rechnungen über einen Betrag von €20,12 und von €20,13. Beide Rechnungen weisen identisches Datum und Kundennummer auf aber unterschiedliche Rechungsnummern. Auf der einen Rechnung sind mit der Flat-Testphase auch meine Downloads aufgeführt, auf der anderen Rechnung nur die Flat-Testphase.

Daraufhin habe ich am 4.1.11 folgende Email versand:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch/Einspruch ein gegen die Erhebung einer Grundgebühr von €16.92 netto für musicstar Songflat Charts. Ich habe Ihnen per Email unter Zeugen am 06.12.10 um 15.44Uhr ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt.
Meine Kundennummer: xxx"

Am 9.1.11 habe ich folgendes Einschreiben mir Rückschein versandt:
Widerspruch bzw. Einspruch gegen die Erhebung einer Grundgebühr für musicstar Songflat Charts
Kundennummer: xxx
Rechnungsnummern: xxxxxx350 und xxxxx553

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch/Einspruch ein gegen die Erhebung einer Grundgebühr von €16.92 netto für musicstar Songflat Charts. Ich habe Ihnen per Email unter Zeugen am 06.12.10 um 15.44Uhr ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt.

Außerdem haben Sie mir 2 Rechnungen für ein und denselben Zeitraum gemailt. Ich habe den Betrag einer der Rechnungen bereits zurückgebucht. Laut den Rechnungen beträgt der erste Betrag €20,12 und der andere €20,13. Den letzten Betrag habe ich zurückgebucht, da er der Betrag der unvollständigen Rechnung ist.

Ich erwarte, dass Sie mir den anderen Betrag von €20,12 bis zum 31.01.2011 auf mein Konto gutschreiben lassen. Anderenfalls werde ich weitere Schritte einleiten.

Am 1.2.11 habe ich schließlich die fälligen €20,12 zurückbuchen lassen. Auf keines meiner Schreiben habe ich eine Antwort erhalten.

Am 23.2.11 erhielt ich ein Schreiben von Musicstar (Datum 16.2.11) eine Rücklastschrift mit 27€ Rücklastschriftgebühren. Ich solle innerhalb von 7 Tagen den Gesamtbetrag von €67,25 überweisen. Als weiteres werde ich als Rechnungszahler mit der Zusatzgebühr von €2,50/Rechnung geführt.
Bei nicht fristgerechter Zahlung werde ein Inkassobüro beauftragt. Bei weiterem Zahlungsverzug würde Leistung verweigert und Verträge fristlos gekündigt (was ja toll wäre).

Nun hat mir jemand in einem Forum mitgeteilt, dass ich das Abo hätte widerrufen müssen und nicht kündigen. Liegt hier mein Fehler? Ist musicstar im Recht und ich muss die geforderte Summe bezahlen? Was ist mit der doppelten Rechnung?

Ich habe Angst, dass ich nachher einen negativen Schufa-Eintrag erhalte. Kann das die Fa. Musicstar veranlassen? Sollte ich vielleicht doch zahlen, um dem zu entgehen?
Wie soll ich vorgehen?

Für Ihre Antworten danke ich Ihnen im Voraus!
Gruß

25. Februar 2011 | 12:40

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

hier sollten Sie nichts zahlen und sich auch nicht einschüchtern lassen.

Ob Sie als Wortlaut „Kündigung" oder „Widerruf" gewählt haben, ist egal. Entscheidend ist, dass Sie die sofortige Beendigung ausdrücken wollten. Das haben Sie getan.

Auch das Drohen mit einem Inkassobüro ist bei solchen Abo-Fallen nichts Neues. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken.

Sollte ein Inkassobüro Forderungen stellen, weisen Sie diese Forderungen einmal schriftlich zurück. Danach müssen sie insoweit gar nicht mehr reagieren. Auch kann kein Schufa-Eintrag erfolgen; diese Drohung geht ins Leere und soll Sie nur zu unberechtigten Zahlungen treiben.

Reagieren müssen Sie allerdings, wenn Sie Post (Mahnbescheid oder Klage) vom Amtsgericht bekommen. Dann sollten Sie sofort einen Kollegen beauftragen, da dann kurze Fristen einzuhalten sind.

Die Erfahrung zeigt aber, dass solche „Unternehmen" den Gang zum Gericht scheuen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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