Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung ist ein Festpreis für den Hausanschluss von 1200 € vereinbart worden. Anders kann das von Ihnen geschilderte Verhalten, insbesondere der Verweis auf die Kosten des Erstanschlusses von Ihnen aus Empfängersicht nicht verstanden werden.
Allerdings sind Sie für den Abschluss dieser Festpreisvereinbarung beweispflichtig. Sie müssen diese behauptete Festpreisvereinbarung nach Zeit, Ort und Höhe konkret darlegen können, vgl. BGH, 26.03.1992 - VII ZR 180/91
.
Da eine Erhöhung dieses Festpreises nicht vertraglich vereinbart ist, schulden Sie nur den vereinbarten Preis.
Sie sollten daher die 1200 € bezahlen und im übrigen die Rechnung zurückweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
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Guten Morgen Herr Otto,
hiermit möchte ich mich vielmals für die schnelle und aufschlussreiche Antwort bedanken!
Es würde mir noch sehr weiterhelfen, wenn Sie mir kurz einen Ratschlag geben würden, ob ich nun bei der Gemeinde vorsprechen soll oder aufgrund des Geschehens alles nur noch schriftlich einreichen sollte.
Vielen lieben Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Da Sie ja inzwischen gesehen haben, dass rein mündliche Absprachen nicht sehr sinnvoll sind, empfehle ich, ab sofort nur noch schriftlich zu kommunizieren.
Mit freundlichen Grüßen