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Mündliche Preisabsprache über Kanalarbeiten

| 4. Februar 2019 07:47 |
Preis: 49€ Historischer Preis
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|

Vertragsrecht


Beantwortet von


09:08

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich um eine kurze Rückinfo bitten, ob ich im folgenden Fall Einspruch einlegen kann:
Ende 2017 wurden in unserer Strasse Kanalarbeiten durchgeführt und neue Wasseranschlüsse verlegt. Die Kosten hierfür beliefen sich für alle Betroffenen auf 1.200 - 1.500 Euro pro Haushalt. Da wir ein Teil unseres Grundstücks veräußern möchten, hatten wir damals schon die Überlegung einen zweiten Wasseranschluss auf unser Grundstück verlegen zu lassen. Dies hatten wir damals auch schon unserem zuständigen Wasserwart mitgeteilt. Aufgrund finanzieller Engpässe haben wir uns dann jedoch dagegen entschieden.
Ende 2018 kam dann unser Wasserwart auf uns zu und teilte uns mit, dass erneut Ausbesserungsarbeiten am Kanal anstehen und wir uns nun entscheiden sollen, ob wir einen zweiten Anschluss haben möchten, da die Kanalbauer dann schon vor Ort wären und es nicht in deren Sinn wäre, im Nachhinein nochmal zu kommen und einen neuen Anschluss zu verlegen. Wir hatten uns finanziell etwas erholt, trotzdem fragte ich natürlich nach den Kosten. Als Antwort bekam ich, dass dieselben Kosten wie für unseren Erstanschluss entstehen würden. Auch fragte unser Wasserwart wie hoch sich die Kosten damals belaufen hatten und als ich ihm 1.200 Euro antwortete, kam auch kein Einwand. Nach Rücksprache mit meinem Mann, bekam unser Wasserwart dann auch unser Okay für den zweiten Anschluss. Vor 2 Tagen erhielt ich nun eine Rechnung der Gemeinde über knapp 4.000 Euro. Im Moment ist es für uns unbezahlbar und ich würde mich freuen, eine positive Rückmeldung zu bekommen, dass ich diese Rechnung anfechten kann.
Besten Dank vorab für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen

4. Februar 2019 | 08:47

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
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Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung ist ein Festpreis für den Hausanschluss von 1200 € vereinbart worden. Anders kann das von Ihnen geschilderte Verhalten, insbesondere der Verweis auf die Kosten des Erstanschlusses von Ihnen aus Empfängersicht nicht verstanden werden.

Allerdings sind Sie für den Abschluss dieser Festpreisvereinbarung beweispflichtig. Sie müssen diese behauptete Festpreisvereinbarung nach Zeit, Ort und Höhe konkret darlegen können, vgl. BGH, 26.03.1992 - VII ZR 180/91 .

Da eine Erhöhung dieses Festpreises nicht vertraglich vereinbart ist, schulden Sie nur den vereinbarten Preis.
Sie sollten daher die 1200 € bezahlen und im übrigen die Rechnung zurückweisen.


Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 4. Februar 2019 | 09:06

Guten Morgen Herr Otto,
hiermit möchte ich mich vielmals für die schnelle und aufschlussreiche Antwort bedanken!
Es würde mir noch sehr weiterhelfen, wenn Sie mir kurz einen Ratschlag geben würden, ob ich nun bei der Gemeinde vorsprechen soll oder aufgrund des Geschehens alles nur noch schriftlich einreichen sollte.
Vielen lieben Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Februar 2019 | 09:08

Da Sie ja inzwischen gesehen haben, dass rein mündliche Absprachen nicht sehr sinnvoll sind, empfehle ich, ab sofort nur noch schriftlich zu kommunizieren.
Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 4. Februar 2019 | 09:44

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Besten Dank nochmals für die sehr schnellen und aufschlussreichen Antworten!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Februar 2019
5/5,0

Besten Dank nochmals für die sehr schnellen und aufschlussreichen Antworten!


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