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Monokelhämatom mit angebl. Bruch der Zahnkrone

| 21. Januar 2010 22:03 |
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Strafrecht


Beantwortet von


15:40

Hallo,

mein Mann hat einer Frau zweimal mit der Faut aufs Auge geschlagen (sie saß im Auto, er stand davor), von links oben. Dabei erlitt sie ein Monokelhämatom mit Jochbeinprellung.

Bei der Unfallaufnahme (sie ist mir voher aufs Auto aufgefahren, ist aber ne andere Geschichte), hat sie nur erwähnt, das sie ein blaues Auge hat. Es waren auch keine anderen Verletzungen sichtbar (wie geplatzte Oberlippe etc.)
Dann war sie noch 3 Tage im Krankenhaus (Gehirnerschütterung), angeblich wegen der Schläge. Sie sagte dort nix über ihre Zähne aus. Bei dem Unfall hat sie sich aber beim Fahren nach unten gebückt, um was aufzuheben und ist mir dann draufgefahren. Also kann es ja auch sein, das sie sich die Gehirnerschütterung beim Zusammenstoß geholt hat.

12 Tage später ist sie dann zum Zahnarzt und hat dort gesagt, ihre Kronen wären durch die Schläge kaputt gegangen. Noch ein paar Tage später war sie dann auf der Polizei, um dort eine Aussage zu machen. Dort hat sie wieder mit keiner Silbe erwähnt, das ihre Zähne kaputt sind.

Jetzt will sie ihre Zähne ersetzt haben, sowie ein Schmerzensgeld von 1500 Euro. 500 haben wir ihr davon schon im Vorfeld gezahlt.



Ich muß dazu sagen, das mein Mann nicht gewalttätig ist, er hatte in einer Kurzschlußreaktion gehandelt, da im Auto auch unsere 4 Monate alte Tochter saß.

Der Unfall war auch sehr heftig, da sie ungebremst in uns reinfuhr (Schaden am PKW über 6000 Euro). Bei der Polizei hat sie darüber auch eine falsche Aussage gemacht. Ich mußte verkehrsbedingt vor ihr halten und sie hat behauptet, sie stand schon und da hat sie sich nach unten gebückt und plötzlich hat es gebumst - sie kann sich das nicht erklären. Ich habe sie aber im Rückspiegel von weiter hinten ranfahren sehen und dachte, das sie auch dann bremst, aber... naja...

Wie glaubwürdig ist in so einem Fall das mit den Zähnen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

21. Januar 2010 | 23:15

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung müssen Sie zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen (Schmerzensgeld, Schadenersatz etc.) und der strafrechtliche Seite unterscheiden müssen.

Im Rahmen eines Verkehrsunfalles wird bei Stellung eines Strafantrages durch eine durch den Unfall verletzte Person ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Im vorliegenden Fall wird aber auch noch ein weiteres Verfahren wegen der Faustschläge eingeleitet werden.

Im Strafverfahren sind auch die erlittenen Verletzung von Bedeutung. An diesem Punkt müssen Sie gegen die Angaben, die Kronen seien durch die Faustschläge beschädigt worden, Einwendungen erheben. Zum einen erfolgt dieses durch die genaue Sachverhaltsdarstellung, die nicht erkennen lässt, dass die Kronen durch die Schläge beschädigt worden sind.

Die Geschädigte muss darüberhinaus die Beschädigung der Kronen nachweisen. Sie müssen einwenden, dass, wenn überhaupt eine Beschädigung der Kronen vorliegt, diese jedenfalls nicht durch die Schläge entstanden sein können. Dazu können Sie auch im Ermittlungsverfahren bereits die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragen.

Sie sollten hier unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da es auf der Seite um die Verteidigung wegen der Fausschläge und möglicher Verletzungen durch den Unfall geht, als auch um damit in unmittelbaren Zusammenhang stehender zivilrechtlicher Ansprüche der Geschädigten.

Der beauftrage Anwalt kann durch die Einsicht in die Ermittlungsakte genau ersehen, was die Geschädigte erklärt hat und ob bereits ärztliche Berichte vorliegen. Da dieses auch Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Ansprüche hat, rate ich Ihnen dringend dazu. Dieses gilt umsomehr, als erhebliche Zweifel daran bestehen, dass eine Beschädigung der Kronen, sei es durch den Schlag oder durch den Unfall entstanden sind. Aufschluss werden darüber aber nur ärztliche Berichte und/oder Gutachten geben können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 22. Januar 2010 | 13:25

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Person mit dem angebl. defekten Kronenblock hat sich ja 12 Tage später an ihren ZA gewandt und der hat zwar gesagt, das es möglich wäre, das der Bruch davon kommt. Die Angelegenheit ist ja auch schon vor Gericht gewesen, nur mir kommt es so vor, als ob die Richterin sich die Stellungnahmen ziemlich einseitig angeguckt hat, da in keinster Weise darauf eingegangen wird, das die Klägerin weder vor der Polizei noch direkt im Krankenhaus etwas von den defekten Kronen gesagt hat. Angeblich hat sie sich ja 8 Monate nicht aus dem Haus getraut, weil sie sich so geschämt hat. Nur wenn ich so etwas habe, sage ich es doch gleich auf der Polizei aus, wenn ich dort meine Aussage zum Tathergang und den Verletzungen machen muß.
In meinen Augen ist die Klägerin halt auch ziemlich unglaubwürdig, das sie ja schon bei der Polizei falsche Angaben zur Farbe meines Autos, als auch zum Unfallhergang sowie zur Tat meines Mannes gemacht hat.

Es geht halt darum, wie glaubwürdig diese Person mit ihrer Aussage ist.

Vielen Dank im Voraus


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Januar 2010 | 15:40

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Person wird sicherlich nicht glaubwürdig sein.

Denn wenn sie tatsächlich diese Verletzungen erlitten hätte, hätte sie nicht 12 Tage mit einem Zahnarztbesuch gewartet. Das ist vollkommen lebensfremd.

Möglich wäre es auch, durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen, dass es unmöglich ist, dass gebrochene Kronen ohne äußere Verletzungen entstehen sollen. Darauf sollten Sie drängen.

Zudem darf nicht vergessen werden, dass weder im Krankenhaus noch gegenüber der Polizei solche Angaben gemacht worden sind. Hier sollten die Polizisten als Zeugen benannt und gehört werden.

Gehört werden sollte auch das Krankenhauspersonal. Denn wenn die Kronen gebrochen gewesen wären, wäre dieses sicherlich festgestellt worden. Vielleicht sollte man auch einmal den Speiseplan des Krankenhauses überprüfen lassen, was sie dort gegessen hat. Auch daraus kann je nach Speise der Rückschluss möglich sein, dass die Kronen nicht gebrochen gewesen sein können.

Manchmal sind Richter einseitig; das lässt sich (leider) nicht vermeiden. Dem müssen Sie oder Ihr Anwalt entgegensteuern.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 25. Januar 2010 | 20:59

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