Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung müssen Sie zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen (Schmerzensgeld, Schadenersatz etc.) und der strafrechtliche Seite unterscheiden müssen.
Im Rahmen eines Verkehrsunfalles wird bei Stellung eines Strafantrages durch eine durch den Unfall verletzte Person ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Im vorliegenden Fall wird aber auch noch ein weiteres Verfahren wegen der Faustschläge eingeleitet werden.
Im Strafverfahren sind auch die erlittenen Verletzung von Bedeutung. An diesem Punkt müssen Sie gegen die Angaben, die Kronen seien durch die Faustschläge beschädigt worden, Einwendungen erheben. Zum einen erfolgt dieses durch die genaue Sachverhaltsdarstellung, die nicht erkennen lässt, dass die Kronen durch die Schläge beschädigt worden sind.
Die Geschädigte muss darüberhinaus die Beschädigung der Kronen nachweisen. Sie müssen einwenden, dass, wenn überhaupt eine Beschädigung der Kronen vorliegt, diese jedenfalls nicht durch die Schläge entstanden sein können. Dazu können Sie auch im Ermittlungsverfahren bereits die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragen.
Sie sollten hier unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da es auf der Seite um die Verteidigung wegen der Fausschläge und möglicher Verletzungen durch den Unfall geht, als auch um damit in unmittelbaren Zusammenhang stehender zivilrechtlicher Ansprüche der Geschädigten.
Der beauftrage Anwalt kann durch die Einsicht in die Ermittlungsakte genau ersehen, was die Geschädigte erklärt hat und ob bereits ärztliche Berichte vorliegen. Da dieses auch Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Ansprüche hat, rate ich Ihnen dringend dazu. Dieses gilt umsomehr, als erhebliche Zweifel daran bestehen, dass eine Beschädigung der Kronen, sei es durch den Schlag oder durch den Unfall entstanden sind. Aufschluss werden darüber aber nur ärztliche Berichte und/oder Gutachten geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Person mit dem angebl. defekten Kronenblock hat sich ja 12 Tage später an ihren ZA gewandt und der hat zwar gesagt, das es möglich wäre, das der Bruch davon kommt. Die Angelegenheit ist ja auch schon vor Gericht gewesen, nur mir kommt es so vor, als ob die Richterin sich die Stellungnahmen ziemlich einseitig angeguckt hat, da in keinster Weise darauf eingegangen wird, das die Klägerin weder vor der Polizei noch direkt im Krankenhaus etwas von den defekten Kronen gesagt hat. Angeblich hat sie sich ja 8 Monate nicht aus dem Haus getraut, weil sie sich so geschämt hat. Nur wenn ich so etwas habe, sage ich es doch gleich auf der Polizei aus, wenn ich dort meine Aussage zum Tathergang und den Verletzungen machen muß.
In meinen Augen ist die Klägerin halt auch ziemlich unglaubwürdig, das sie ja schon bei der Polizei falsche Angaben zur Farbe meines Autos, als auch zum Unfallhergang sowie zur Tat meines Mannes gemacht hat.
Es geht halt darum, wie glaubwürdig diese Person mit ihrer Aussage ist.
Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Person wird sicherlich nicht glaubwürdig sein.
Denn wenn sie tatsächlich diese Verletzungen erlitten hätte, hätte sie nicht 12 Tage mit einem Zahnarztbesuch gewartet. Das ist vollkommen lebensfremd.
Möglich wäre es auch, durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen, dass es unmöglich ist, dass gebrochene Kronen ohne äußere Verletzungen entstehen sollen. Darauf sollten Sie drängen.
Zudem darf nicht vergessen werden, dass weder im Krankenhaus noch gegenüber der Polizei solche Angaben gemacht worden sind. Hier sollten die Polizisten als Zeugen benannt und gehört werden.
Gehört werden sollte auch das Krankenhauspersonal. Denn wenn die Kronen gebrochen gewesen wären, wäre dieses sicherlich festgestellt worden. Vielleicht sollte man auch einmal den Speiseplan des Krankenhauses überprüfen lassen, was sie dort gegessen hat. Auch daraus kann je nach Speise der Rückschluss möglich sein, dass die Kronen nicht gebrochen gewesen sein können.
Manchmal sind Richter einseitig; das lässt sich (leider) nicht vermeiden. Dem müssen Sie oder Ihr Anwalt entgegensteuern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle