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Mobilfunkvertrag mit Handy vergessen zu kündigen

18. August 2021 17:09 |
Preis: 25,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Mein Vater betreibt sein Handy über seine kleine Firma und nutzt dies gelegentlich auch privat. Vor ein paar Jahren (2016) hatte sich mein Vater entschieden, in einem Handyshop unter Beibehaltung seiner bisherigen Mobilfunknummer sein erstes Smartphone zu kaufen.
In der Bestätigung für den Mobilfunk-Auftrag zur Vertragsverlängerung seines bisherigen (jährlich sich verlängernden) Tarifs Call M (Festnetz) aus dem Jahr 2003 (20,97 EUR/mtl.) wurde mit einer neuen "Vertragslaufzeit von 24 Monaten" zu einem neuen *Tarif* mit Handy (44,95 EUR)" vereinbart. Näher heißte es: "Hiermit verlängert sich die Laufzeit meines bestehendes Vertrages *Nennung der Mobilfunknummer* um weitere 24 Monate und ich erhalte dafür das Mobiltelefon Samsung Galaxy S7 edge schwarz für 429,95 EUR im Tarif Magenta Mobil S mit Handy." Weitere Angaben wurden bei Vertragsschluss nicht gemacht.
Nunmehr hatte mein Vater versäumt, 2018 den Vertrag frühzeitig zu kündigen. Zum einen war er nicht der Ansicht, dass er dies müsse, da ja eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ohne ausdrückliche automatische Vertragsverlängerung vereinbart wurde. Zum anderen war er davon ausgegangen, dass der zur Finanzierung des Mobilfunkgerätes erhöhte Betrag auch nur 24 Monate gelten sollte. Erst 2021 war ihm aufgefallen, dass der Anbieter immer noch den erhöhten Betrag abrechnet, obwohl das Mobilfunkgerät nunmehr schon um ein Vielfaches bezahlt wäre; natürlich erst kurze Zeit nach Ablauf der vermeintlichen Kündigungsfrist, so dass anbieterseits eine Kündigung erst zum Ende 2022 möglich sei.
Natürlich kann man das jetzt wie der Anbieter so sehen, dass mein Vater eben selbst schuld ist, da er ja rechtzeitig hätte kündigen können. Tatsächlich hatte er das nicht näher überprüft, war vielbeschäftigt und hat insgeheim gutgläubig darauf vertraut, dass schon angemessen abgerechnet werde.
Wie lassen sich die Erfolgsaussichten abschätzen, hier rechtlich etwas zu bewirken? Einerseits geht es um den zuviel (also monatliche Differenz zwischen erhöhtem Grundpreis und bisherigem Tarif seit 2019) bezahlten Gesamtbetrag. Andererseits geht es auch um die Dauer der Vertragsbindung. Welches Vorgehen wäre evtl. aus pragmatischen Erwägungen heraus zu empfehlen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider ist die automatische Verlängerung noch (!) zulässig - dies soll bald geändert werden - hilft Ihnen aber jetzt nicht. Daher besteht keine Aussicht auf Erfolg bezüglich der Kündigung- bezüglich der Raten müsste der Vertrag geprüft werden, ob dort konkrete Raten vereinbart wurden - sollte sich keine Lösung finden, kann ggf, jetzt noch ein Gerät geordert werden mit einer weiteren Verlängerung von 1 Jahr (was ja nur geringfügig länger wäre).


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 18. August 2021 | 18:12

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin!

zunächst besten Dank für Ihre Antwort!

Die Frage, die sich stellt, ist, ob eine automatische Verlängerung dadurch zweifelsfrei vereinbart wurde, dass es formularmäßig heißt: "Hiermit verlängert sich die Laufzeit meines bestehendes Vertrages um weitere 24 Monate", ohne dass darauf eingegangen wird, dass danach eine Verlängerung um jeweils 1 Jahr gelten solle. Es könnte ja auch so verstanden werden, dass es sich um eine laufzeitersetzende Regelung handelt und der Vertrag daraufhin unbefristet weiterläuft und ganz normal gekündigt werden kann. Ich dachte daran, dass bei mehrdeutigen Klauseln der Verwender die ihm ungünstigere gelten lasen muss. Könnte in der Aufrechterhaltung des für das Handy für 24 Monate erhöhten Grundpreises nicht auch eine unangemessene Benachteiligung gesehen werden? Der Hinweis, evtl. nachträglich ein neues weiteres Mobilfunkgerät zu beanspruchen ist auch ein interessanter Ansatz.

Freundliche Grüße!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. August 2021 | 03:45

Ich habe den Vertrag nicht vorliegen und kann daher nichts dazu sagen, ob die Klauseln wirksam sind oder wirklich die Verlängerung wirksam vereinbart wurde. Jedenfalls muss eine Verlängerung ausdrücklich und deutlich erkennbar sein!

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