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Miteigentümer handelt ohne Vollmacht

30. April 2008 12:00 |
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Generelle Themen


Die Situation in der ich mich befinde ist nicht leicht zu erklären, deshalb muß ich einige Erklärungen vorab machen.

Mein Großvater hat vor seinem Tod seinen Kindern (meiner Mutter und meinem Onkel) zwei MFH überschrieben. Er behielt das Nießbrauchrecht auf Lebzeiten. Mein Onkel gab er eine notarielle Generalvollmacht.
Mein Großvater verstarb. Soviel ich weiß hat dann meine Mutter für Verwaltungsarbeiten der MFH mit meinem Onkel eine Abmachung getroffen.
Nachdem meine Mutter bei routinemäßigen Kontrollen der Mieten gemerkt hat, daß mein Onkel Mieten für sich entnommen hat, kündigte Sie ihm die Verwaltererlaubnis und entzog ihm die Vollmacht in ihrem Namen zu handeln.
Dies war meinem Onkel egal. Er "verwaltete" einfach weiter.
Nachdem meine Mutter dann das gemeinschaftliche Konto gesperrt hatte, wies er die Mieter an die Mieten auf seine privaten Konten zu bezahlen. Einen Teil der Kaltmieten bekam meine Mutter. Lt. meinem Onkel wurden bzw. werden, die restlichen Kaltmieten mit Handwerkerrechnungen verrechnet. Dazu fertig mein Onkel diverse Abrechnungen, die ohne Belege geliefert werden und nicht alle Beträge (z.B. Forderungen meiner Mutter) enthalten.
Weiterhin unterzeichnet er alleine Mietverträge, nimmt Kautionen ein (kenne keine Kontoverbindungen), bestellt Handwerker, erstellt Steuererklärungen ohne mein Wissen und Einverständnis, gibt sich weiterhin als Bevollmächtigter und Verwalter gegenüber den Mietern aus (und dies sogar vor Gericht und beruft sich auf die Generalvollmacht), bietet den Mietern sogar kostenfreie Rechtsberatung an, falls ich gegen sie vorgehe usw.
Inzwischen ist meine Mutter verstorben und ich bin in die Rechtsnachfolge eingetreten.
Nachdem die Forderungen der Bank nicht mehr bedient worden sind, wurde die Zwangsversteigerung des ersten MFH durchgeführt. Da ich bei anderen Banken keine Mietverträge vorlegen konnte, wurde mir auch keine Kredite zugesagt und ich konnte nicht an der Versteigerung aktiv teilnehmen. Mein Onkel bekommt keinen Kredit mehr bei der Bank, da seine Anteile der MFH überschuldet sind. Ich mußte das MFH der Frau meines Onkels überlassen.
Ich habe diverse Möglichkeiten versucht (auch persönliche Gespräche mit meinem Onkel), aber alles ohne Erfolg.
Eine Unterlassungsklage wurde leider in beiden Instanzen verloren.
Die Strafanzeige wegen Verdachts auf Unterschlagung bei der Staatsanwalt hat nichts gebracht - Begründung: Keine Unterschlagung - Untreue damit Zivilsache.
Das Verfahren wegen der nicht bezahlten Mieten läuft. Es wurde nun ein Güterrichter bestellt. Ich denke nicht, daß dabei etwas herauskommt.
Mein Onkel will mich finanziell ruinieren und seine Schulden bei mir nicht bezahlen. Er versucht soviel Geld wie möglich aus dem Haus herauszuholen, wie nur möglich.
Der Gerichtsvollzieher ist inzwischen auch beauftragt. Beim ersten Termin hat mein Onkel kein Vermögen angegeben. Die e.V. wird er in Kürze abgeben.

Leider muß ich auch zugeben, daß ich bei einer Wohnung, das Glück oder Pech hatte, die Mieter auf meine Seite zu haben. Den Vertrag mit den Nachmietern habe ich gemacht. Die Mieten gehen auf mein Konto ein. Mein Onkel verrechnet dies in seinen "Abrechnungen".

Der Anwalt meiner Mutter hat uns nicht helfen können, mein Anwalt hat in den letzten 2 1/2 Jahren auch keine positiven Ergebnisse gebracht.
Kann sich mein Onkel mein ganzes Vermögen / Ersparnisse aneignen, ohne das ich mich dagegen schützen kann? Wenn er die e.V. abgibt, gibt es ja auch nichts mehr zu holen.
Was kann man tun, damit ich nicht auch noch das letzte MFH verliere?
Gibt es keine Möglichkeit solche - in meinen Augen - Kriminelle hinter Gitter zu bringen? Kann ich meinen Onkel anzeigen, ohne daß ich wegen dieses einzigen MV auch zur Rechenschaft gezogen werde? Er hat mich schon bedroht, wie ich die Möglichkeit angedeutet habe, daß ich die Staatsanwaltschaft einschalten werde.
Maßnahmen, die länger andauern, werden keine Lösung bringen, da mein Onkel die Teilungsversteigerung betreibt.

Welcher Anwalt kann mir helfen?
Wer sich darauf einläßt, muß sich aber hervorragend auskennen, da er auf einen "Gegner" trifft, der mit allen Wassern gewaschen ist.


-- Einsatz geändert am 30.04.2008 14:09:49

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