Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Verjährung wird bis zum 21. Lebensjahr gehemmt, also bei dem Fall 2005/2006 - mithin ist das nun 16/17 Jahre her. Die Verjährung beginnt ab Beendigung der Tat - also ist die Kenntnis weiterer Taten für die eigene Tat unerheblich.
Ausnahme: das Kind war psychisch daran gehindert, das müsste im Einzelfall geprüft werden.
Zudem wäre die Verjährung wohl 20 Jahre.
Gerne helfen wir Ihnen als Opfer weiter.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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