Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Missbrauchsopfer und deren rechtliche Möglichkeiten

16. September 2022 00:19 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Im vorliegenden Fall geht es um sexuelle Handlungen an einem damals 16 jährigen (2000/2001), ein Jugendbetreuer in einem kirchlichen Verein. Hier hat sich der Täter damals mehrfach an ihm vergriffen und diese stimuliert und mit der Hand befriedigt.
Zum damaligen Zeitpunkt hat das der Jugendliche abgetan und mit den Vorfällen gelebt, nach dieser Zeit gab es, bei ihm selbst keine weiteren Vorfälle.

Ende 2018 kam ans Tageslicht, dass ein weiterer Jugendlicher betroffen war und das bis 2018. der Jugendliche hat allerdings die ganzen Jahre Kapital daraus geschlagen und den Täter finanziell erpresst. Das o.g. Opfer aus 2000/2001 und auch weitere (4-5) sind 2018 zur Polizei gegangen und haben Anzeige erstattet. Zwischenzeitlich ergab das der Täter bereits in den 90er eine Stieftochter misshandelt hat. Dies wurde 2010 verhandelt, der Täter hatte 2 Jahre auf Bewährung bekommen und musste sein Amt in allen Aktivitäten niederlegen. Das Opfer hatte Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Grund: psychologisches Gutachten ergab. Es war ein Einzelfall und dem Täter sei ähnliches widerfahren, in seiner Kindheit.

Wie oben geschrieben, wurde die Verhandlungen aus 2010 innerhalb des Vereis unter Verschluss gehalten und die anderen Opfer haben erst 2018 vom Vorfall aus den 90er erfahren.

Durch den Vorfall, wo das Erpressungsopfer den Täter verklagt hat kam es zur Verhandlung. Die anderen betroffenen, waren als Zeuge, zur Verhandlung im Jahr 2020 geladen. 1 Tag vor der Ladung, bei Gericht hat das Opfer aus 2000/2001 einen Anruf vom Gericht erhalten. Die Aussage des Gerichts „die Ladung ist hinfällig, das Verfahren ist beendet bzw. eingestellt". Der Täter hat erneut eine Bewährungsstrafe bekommen ohne das die anderen Opfer gehört wurden (vermutlich eine Eignung zwischen Erpresser und Täter?).

Meine Frage!

Welche rechtlichen Möglichkeit hat, stand heute, als Opfer? Speziell gegen den Täter und auch gegen den Verein vorzugehen?
Hier geht es nicht um finanzielle Entschuldigung sondern um Seelenfrieden und Gerechtigkeit für die Opfer. Ob sich die anderen 4-5 Opfer heute nochmals äußern würden, weiß ich nicht.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Verjährung wird bis zum 21. Lebensjahr gehemmt, also bei dem Fall 2005/2006 - mithin ist das nun 16/17 Jahre her. Die Verjährung beginnt ab Beendigung der Tat - also ist die Kenntnis weiterer Taten für die eigene Tat unerheblich.

Ausnahme: das Kind war psychisch daran gehindert, das müsste im Einzelfall geprüft werden.

Zudem wäre die Verjährung wohl 20 Jahre.

Gerne helfen wir Ihnen als Opfer weiter.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER