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Minijob vs. Rechnung - Arbeit am vermieteten Eigentum

29. Mai 2008 01:29 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Eva Tremmel-Lux

Guten Tag,

wir besitzen eine vermietete Eigentumswohnung. In dieser Wohnung ist letztens ein Rohrbruch entstanden, die Kosten für den die Versicherung übernimmt. Durch die Lokalisierung des Schadens sind mehrere Fliesen beschädigt worden. Da es ältere Fliesen sind und in dieser Größe / Muster nicht mehr verfügbar sind, muss nun das ganze Bad neu gefliest werden.

Wenn wir das Bad nun selbst fliesen, können wir das in Form eines Minijobs tun? Oder können wir für die geleisteten Arbeiten an die Versicherung eine Rechnung ausstellen?

Wenn wir eine Rechnung ausstellen können, können wir dort alle Positionen, wie Materialkosten, Bauschuttentsorgung, Endreinigung, mit aufzählen? Kann der Empfänger und Aussteller der Rechnung die gleiche Person sein - einmal als Leistungsträger und einmal als Vermieter?

Vielen Dank für die Aufklärung.

mit freundlichen Grüßen
s_2007

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie die Arbeiten in Eigenleistung erbringen, können Sie diese der Versicherung gegenüber im Rahmen des Schadensersatzanspruchs abrechnen.
Sie müssen darauf achten, dass Sie die geleisteten Arbeiten möglichst detailliert aufführen und die Stunden entsprechend zuordnen.
Allerdings ist der Stundenlohn, der von der Versicherung anerkannt wird, bei der Eigenleistung relativ gering (ca. 10,00 €bis 15,00 € pro Std.). Materialkosten und sonstige Aufwendungen, wie Entsorgung etc. werden auch übernommen gegen Vorlage der entsprechenden Belege.
Es ist auch kein Problem, dass Sie die Arbeiten selbst durchführen und der Versicherung gegenüber abrechnen; dies braucht nicht über einen Minijob zu erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin

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