Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie die Arbeiten in Eigenleistung erbringen, können Sie diese der Versicherung gegenüber im Rahmen des Schadensersatzanspruchs abrechnen.
Sie müssen darauf achten, dass Sie die geleisteten Arbeiten möglichst detailliert aufführen und die Stunden entsprechend zuordnen.
Allerdings ist der Stundenlohn, der von der Versicherung anerkannt wird, bei der Eigenleistung relativ gering (ca. 10,00 €bis 15,00 € pro Std.). Materialkosten und sonstige Aufwendungen, wie Entsorgung etc. werden auch übernommen gegen Vorlage der entsprechenden Belege.
Es ist auch kein Problem, dass Sie die Arbeiten selbst durchführen und der Versicherung gegenüber abrechnen; dies braucht nicht über einen Minijob zu erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
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