Ich habe mehrere Immobilien und biete diese zur Vermietung an, die Wohnungen sind alle möbiliert.
Meine Frage:
Wie kann ich mich absichern oder besser gesagt gibt es einen Mietvertrag in dem ich mich als Vermieter schützen kann bezüglich kündigung, dass heisst damit ich dass Recht habe die Wohnung von meinen Mietern zu kündigen ohne Kündigungsschutz. Sonst muss ich es ja Begründen z.b Eigenbedarf.
Beispiel: 1Zimmer Wohnung, älterer Herr drin seit 20Jahren, ich wollte kündigen per Eigenbedarf, jetzt habe ich nur Probleme am Hals weil er gerichtlich dagegen vorgehen will.
Einen Vertragsvordruck, der den Kündigungsschutz den gesetzlichen Regelungen zuwider ausschließt, ist nicht möglich (§ 573 Abs. 1 und Abs. 4).
Der Mieterschutz gilt nur dann nicht, wenn
Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim vermietet wird (§ 549 Abs. 3 BGB
),
wenn "Wohnraum [...] nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet" wird (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
), bei Untervermietung möbllierten Wohnraums als Teils der eigenen bewohnten Wohnung (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
) oder
im Fall des § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB
.
Im Falle kurzfristiger Vermietungen (im Sinne eines Hotel-/Pensionsbetriebes) - was wohl bei Ihnen als einziges theoretisch möglich wäre - hätten Mieter keinen Kündigungsschutz.