Sehr geehrter Fragesteller,
gerne kann ich ein Schreiben für Sie anfertigen, wenn Sie mir die Unterlagen möglichst per Email zur Verfügung stellen (Mietverrtag und Kündigungsschreiben).
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne kann ich ein Schreiben für Sie anfertigen, wenn Sie mir die Unterlagen möglichst per Email zur Verfügung stellen (Mietverrtag und Kündigungsschreiben).
Prima, vielen Dank - ich entnehme dem, dass Sie mir dazu raten, die Miete zurückzufordern?
Ich werde Ihnen heute im Laufe des Tages die Unterlagen an die info@-Adresse zustellen und würde mich freuen, wenn Sie den Fall weiter begleiten würden (natürlich gegen weitere Gebühren), falls die Dame nicht bereit ist, die gezahlten Beiträge zurückzuzahlen.
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
alles andere als eine Rückforderung kommt bei dieser Rechtslage nicht in Betracht, da der Vermieter sonst um eine Miete zu viel bereichert wäre.
Gerne können Sie mich jederzeit kontaktieren.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt