Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Hintergrund vorab zur besseren Einordnung meiner Anfrage.
Hintergrund:
Mein Vater (mittlerweile verstorben) besaß einen Bauernhof der 2015 verkauft wurde. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich eine Immobilie die ihm auch gehörte. Die Käufer („Gegenpartei") des Bauernhofes hatten auch Interesse an diese Immobilie und es wurde eine Kaufoption vereinbart gekoppelt an einen befristeten Mietvertrag bis zum 30.06.16.
Die Gegenpartei ist unternehmerisch im Bereich Handwerk und Transport tätig. Sie nutzen das gekaufte Bauernhaus und wollten die gegenüberliegende Immobilie zum selber Wohnen und zur Vermietung an Mitarbeiter nutzen.
Die Immobilie befindet sich in einem Sanierungswürdigen Zustand und es wurde die Vereinbarung getroffen, dass während der Kaufoptionsperiode die Miete gering ausfallen würde aber sich die Gegenpartei um anfällige Reparaturen kümmern würde.
Die Kaufoption ist nicht zustande gekommen, womit der ursprüngliche Mietvertrag auch ausgelaufen wäre. Da mein Vater in der Zeit verstorben ist haben wir (Erbengemeinschaft) im Ersten Schritt diesen Mietvertrag mündlich verlängert mit der Abmachung, dass wir einen neuen Mietvertrag aufsetzen würden.
Aktuell besteht von unserer Seite kein Interesse die Immobilie an die Gegenpartei zu verkaufen. Die Gegenpartei wäre interessiert an einen langfristigen Mietvertrag (mit Planungssicherheit) und wäre auch bereit weiterhin sich um Reparaturen/Sanierungen zu kümmern. Dies wäre auch in unserem Interesse, da i) eine professionelle Sanierung sehr teuer wäre und sich evtl. auch nicht mehr lohnen würde und ii) die Gegenpartei sehr säumig in der Mietzahlung war wodurch das Risiko hier zu investieren und dann keine Miete zu bekommen zu hoch wäre. Würde ein Mietvertrag in solcher Form (Mieter übernimmt Renovierung) nicht zustande kommen würden wir wahrscheinlich die Immobilie anderweitig veräußern.
Frage:
Nun stellt sich konkret die Frage ob so ein Mietvertrag rechtens sein kann oder im Worstcase das Gesetzt über bilaterale Vertragsinhalte steht. Gibt es evtl die Möglichkeit einen Pachtvertrag einzugehen um die Pflicht der Mieterinstandhaltung zu regeln?
Falls die Fragen oben mit Ja zu beantworten sind, können sie mir auch einen Kostenvoranschlag schicken für eine Durchsicht eines Vertrag Entwurfes mitschicken?
sofern die Gegenseite ein Unternehmen ist, sprich Ihr Vertragspartner kein Verbraucher, sind solche Klauseln auch möglich, die eine reduzierte Miete vorsehen, aber spezielle Instandsetzungsklauseln zulasten der Mietvertragspartei vorsehen. Hier müssten dann die Bereiche genau definiert sein, damit die Aufgabenverteilung klar ist.
Für eine solche Vertragsdurchsicht kämen Gebühren von € 350,00 (brutto) zustande, wobei diese Gebühr Ihnen vollständig angerechnet wird.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.