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Mietumlage

| 20. November 2006 18:26 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ein Mieter hat die Umlage für die Haussanierung dem Vermieter in den Nebenkosten berechnet. Welcher Pargraph wird hier angewendet um die zu viel gezahlten Nebenkosten zurückzufordern und für wie viel Jahre kann man diese zurückforden?

20. November 2006 | 18:36

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst gehe ich davon aus, daß nicht der Mieter dem Vermieter etwas berechnet hat, sondern daß es sich umgekehrt verhält.

Hat der Vermieter eine nicht zulässige Position im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt, und hat dieser in Unkenntnis der Rechtslage diese Position bezahlt, steht ihm ein Rückzahlungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB zu. Dieser Anspruch verjährt gem. § 195 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Das bedeutet, daß ein Anspruch auf Rückzahlung einer in 2003 gezahlten Nachzahlung am 31.12.2006 verjährt.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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