Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich teile Ihre Auffassung. Sie sind als Untermieter an den tatsächlich anfallenden Kosten zu beteiligen. Das wären - wenn Ihr Hauptmieter tatsächlich hinsichtlich der Heiz- und Nebenkosten vorsteuerabzugberechtigt ist - die Nettokosten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine eingehende Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.