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Mietminderung Pachtobjekt

| 21. Dezember 2023 14:00 |
Preis: 48,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe ein Café.
Beim Herrenklo tropfte Wasser von der Decke vor einer Woche.
Seit letzten Donnerstag kein herrenklo nutzbar.
Seid gestern Fehler behoben.....Rohr ersetzt.
Klo immer noch nicht nutzbar...Decke ab alles aufgefallen....Türe demontiert...Dreck über all.
Schreiner kommt irgendwann wegen Kostenvoranschlag.
Klo ist nicht nutzbar.
Herren müssen auf den 1 qm Klo der Damen.
Image und Umsatzverlust.
Können wir Pacht kürzen?
LG

21. Dezember 2023 | 14:23

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ja, in diesem Fall haben Sie das Recht, die Pacht zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere des Mangels ab. Da das Herrenklo komplett unbenutzbar ist und dies einen erheblichen Mangel darstellt, könnte eine Mietminderung von bis zu 20% angemessen sein. Allerdings sollten Sie vor einer Mietminderung den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen. Sollte der Vermieter innerhalb dieser Frist nicht reagieren oder den Mangel nicht beheben, können Sie die Miete mindern.

Eine abschließende Beurteilung ist erst in Kenntnis aller Details möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 23. Dezember 2023 | 08:44

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