Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mieter im eigenen Haus

3. Februar 2006 17:46 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
mit folgender Frage wende ich mich an Sie.
Mein Bruder und seine Lebenspartnerin sind ALG II -Empfänger.
Beide möchten mit ihren Kindern ins Haus der Mutter einziehen,dafür der Mutter Miete zahlen.Die Miete dafür wollen sie beim Sozialamt beantragen.Mein Bruder ist aber Miteigentümer des Hauses und steht im Grundbuch als Mitglied unserer Erbengemeinschaft.
Hat er Recht mit seiner Behauptung,daß er die Miete dafür vom Sozialamt bekommt ? Welche Leistungen stehen ihm vom Sozialamt zu ?
Vielen Dank im voraus.

3. Februar 2006 | 18:29

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

der Bundesgerichtshof hat entschieden, das ein von einem Vertreter einer Erbengemeinschaft abgeschlossener Mietvertrag mangels Rechtsfähigkeit derselben nicht mit der Erbengemeinschaft als solcher, sondern nur mit den einzelnen Miterben zustande kommen kann (BGH, Urteil vom 11.09.2002, Aktenzeichen: XII ZR 187/00 ).

Somit tritt ihr Bruder als Vermieter und Mieter auf. Insbesondere auf seinen Miteigentumsanteil an dem Haus wird der Mietvertrag unwirksam sein, da für die Nutzung des Eigentums keine Miete zu zahlen ist.

Demnach könnte das Sozialamt im Hinblick auf seinen prozentualen Anteil an dem Haus das Wohngeld heruntersetzen, da dies rechtsmissbräuchlich ist und nur dazu dient, entsprechendes Wohngeld zu bekommen.

Inwieweit das Sozialamt im Hinblick auf die übrigen Vermieter als Erbengemeinschaft den Vertrag akzeptiert, vermag ich nicht zu prognostizieren.


Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weiter geholfen zu haben und stehe im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER