Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Der Arbeitgeber kann Ihnen nicht vorschreiben, einen bestimmten Arzt zu konsultieren. Sie haben das Recht auf freie Wahl des Arztes, auch desjenigen der Ihre krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bescheinigen soll. Es muss sich lediglich um einen approbierten Arzt handeln.
Gegen ein Rückkehrgespräch nach der Krankheit ist nichts einzuwenden. Die Frage nach dem Krankheitsgrund ist dabei grundsätzlich nicht zulässig, denn sie würde einen Eingriff in Ihre Persönlichkeitsrechte darstellen. Lediglich bei einem berechtigten betrieblichen Interesse (z.Bsp. Ansteckungsgefahr, o.ä.) müssten Sie darüber Auskunft erteilen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Winter, Rechtsanwalt
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