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Meldung bei der GF nach Krankheit?

12. Februar 2015 19:30 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Winter

In unserer Firma hat der Chef einen Aushang ans schwarze Brett geheftet, in dem er im Krankheitsfall des Arbeitnehmers folgendes Verlangt, was mir Kopfzerbrechen bereitet ob das so legal,bzw OK ist:
-Jede Abwesenheit durch Krankheit setzt eine Bestätigung durch einen anerkannten FACHARZT voraus. Liegt diese nicht vor, wird eine Krankheit nicht anerkannt.
(Welcher Arzt ist denn ein Facharzt bei Erkältung,Grippe usw? Für viele Fachärzte braucht man eine Überweisung vom Hausarzt...)
-Bei Krankheiten von mehr als 5 Arbeitstagen meldet sich der Mitarbeiter am ersten Tag der Rückkehr offiziell bei der Geschäftsführung zurück.
Kann mir jemand helfen? Welche Paragraphen gibt es dafür oder dagegen???

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Der Arbeitgeber kann Ihnen nicht vorschreiben, einen bestimmten Arzt zu konsultieren. Sie haben das Recht auf freie Wahl des Arztes, auch desjenigen der Ihre krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bescheinigen soll. Es muss sich lediglich um einen approbierten Arzt handeln.

Gegen ein Rückkehrgespräch nach der Krankheit ist nichts einzuwenden. Die Frage nach dem Krankheitsgrund ist dabei grundsätzlich nicht zulässig, denn sie würde einen Eingriff in Ihre Persönlichkeitsrechte darstellen. Lediglich bei einem berechtigten betrieblichen Interesse (z.Bsp. Ansteckungsgefahr, o.ä.) müssten Sie darüber Auskunft erteilen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Winter, Rechtsanwalt

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