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Meine freundin & ich mache ich mich Strafbar?

16. Oktober 2009 02:28 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Biernacki

Hallo meine freundin ist 16 jahre alt und ich bin 20 jahre alt .

Meine frage darf meine Freundin(16) bei mir (20) übernachten?wenn ich keine erlaubnis der eltern habe?

Und wie ist es darf ich mit ihr ins kino/freizeit etwas machen essen gehen? ohne erlaubnis der eltern? ( mache ich mich strafbar?)

und wie ist es mit sex darf ich mit ihr sex haben oder mache ich mich strafbar?


Zu all mein fragen bitte ich um eine klare ausage ob ich mich strafbar mache da durch . und alles mit ihren willen < kein zwang garnix.

Danke schön für antwort.

-- Einsatz geändert am 16.10.2009 02:30:18

-- Einsatz geändert am 16.10.2009 02:31:25

Guten Abend!

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter der Voraussetzung, dass alle Handlungen freiwillig erfolgen, machen Sie sich durch keine der von Ihnen genannten Handlungen strafbar.

Eine Strafbarkeit freiwilliger sexueller Handlungen kommt hier allenfalls gemäß § 182 Abs. 3 StGB in Betracht. Hierzu müssten Sie jedoch mndestens 21 Jahre alt sein und zudem die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen.

Ungeachtet dessen können die Eltern des Mädchen den Umgang mit Ihnen einschränken oder untersagen. Insbesondere müssen die Eltern es nicht zulassen, dass das Mädchen bei Ihnen übernachtet. Strafrechtlich hat dies jedoch keine Relevanz für Sie.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Biernacki
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 16. Oktober 2009 | 03:07

Danke erstmal für ihre klare antwort


Allerding s 1 frage hätte ich noch.

Also wenn sie bei mir übernachtet wir sex haben und ihre mutter mit der polizei da steht vor meiner tür habe ich mich zu nix strafbar gemacht da es in ihren willen alles passiert ist so lange meine freundin zu mir haltet richtig?

Danke für antworten.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Oktober 2009 | 03:12

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

Ja, solange Sie nichts gegen den Willen Ihrer Freundin unternehmen und solange Sie noch keine 21 Jahre alt sind, machen Sie sich nicht strafbar.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Biernacki
Rechtsanwalt

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