Ihr Sohn wird im Oktober 6 jahre alt.
Der Mindestunterhat gemäß der 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle beträgt 245 Euro.
Bei einem Einkommen von 1340 müssten Sie eigentlich 254 zahlen, vorausgesetzt Sie sind nur einem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.
Sollten Sie im Winter arbeitslos sein, so wäre eventuell neu zu rechnen. Es kommt darauf an, wieviel Arbeitslosengeld Sie bekommen. Dann haben Sie aber auch nur noch einen Selbstbehalt von 770. Im Übrigen müssen Sie nach der Rechtsprechung versuchen, so schnell wie möglich wieder eine Arbeit zu finden.
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