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Meine Ex verlangt nun 248 € Unterhalt ab 01.10.2007, ist das so richtig bzw wie soll ich mich verhal

24. September 2007 22:16 |
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Familienrecht


folgende Situation:
Ich bin geschieden und mein Sohn ist am 17.10.01 geboren.
Ich zahle seit ca 3 Jahren monatlich 199 € Unterhalt.
Meine Ex verlangt nun 248 € Unterhalt ab 01.10.2007.
Ist das so richtig bzw wie soll ich mich verhalten?
Ich verdiene netto ca 1340 € monatlich, wobei ich im Winter auch oft 2 Monate arbeitslos bin.
Vielen Dank für die Beantwortung.

Ihr Sohn wird im Oktober 6 jahre alt.
Der Mindestunterhat gemäß der 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle beträgt 245 Euro.
Bei einem Einkommen von 1340 müssten Sie eigentlich 254 zahlen, vorausgesetzt Sie sind nur einem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.
Sollten Sie im Winter arbeitslos sein, so wäre eventuell neu zu rechnen. Es kommt darauf an, wieviel Arbeitslosengeld Sie bekommen. Dann haben Sie aber auch nur noch einen Selbstbehalt von 770. Im Übrigen müssen Sie nach der Rechtsprechung versuchen, so schnell wie möglich wieder eine Arbeit zu finden.

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