Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zur Beantwortung Ihrer Frage wird es darauf ankommen, in welcher Form der Vermieter Ihren "Brief akzeptiert". Sofern Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Verlängerung des Mietvertrages um 3 Jahre vorliegt, wird die 5-Jahres-Option einvernehmlich ausgeschlossen worden und eine Vertragsänderung schriftlich vorgenommen worden sein.
Hat der Vermieter jedoch nur mündlich Ihren Vorschlag auf nur 3-jährige Vertragsverlängerung akzeptiert, ist die nach § 550 BGB
notwendige Schriftform nicht gewahrt worden, so daß Sie das Mietverhältnis mit gesetzlicher Frist kündigen könnten.
Problematisch wird es indes, wenn Sie die Annahme Ihres Angebotes nicht nachweisen können, weil es nichts schriftliches und keine Zeugen gibt. Dann wird es darauf ankommen, was konkret im Mietvertrag vereinbart ist, und was Sie konkret in Ihrem Brief vom 10.10.2001 geschrieben haben. Haben Sie deutlich gemacht, daß eine Verlängerung um 5 Jahre nicht in Betracht kommt, wurde die mietvertragliche Option also ausdrücklich nicht ausgeübt. In dem Fall wird das Mietverhältnis nun ebenfalls mit der gesetzlichen Frist kündbar sein, da das Optionsrecht einer Vertragsverlängerung um 5 Jahre dann nachweislich nicht ausgeübt wurde.
Alles in allem spricht also alles dafür, daß eine Kündigung zum 31.03. möglich war. Eine verbindliche Aussage wird jedoch erst nach Prüfung des Mietvertrages, Ihres Schreibens vom Oktober 2001 und der Reaktion des Vermieters möglich sein. Diese Unterlagen können Sie mir im Rahmen der kostenlosen Nachfrage gerne einmal zukommen lassen, und ich werde dann nach entsprechender Prüfung bis zum Wochenende darauf zurückkommen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort zunächst geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
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Antwort
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