Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die eingestellte Frage. Diese möchte ich aufgrund ihrer Sachverhaltsangaben und in Ansehung des Einsatzes wie folgt beantworten.
Soweit zu Ihrem Kundenkreis kein Unternehmen gehört ist grundsätzlich die deutsche Umsatzsteuer für Ihre deutsche Filiale zu erheben.
Im Fall der Beteiligung eines Unternehmens können steuerbefreiende Tatbestände hinzutreten, die die Steuerschuld auf diesen überträgt. Hier haftet der Verkäufer jedoch für den Nachweis der Unternehmereigenschaft zum Zeitpunkt des Warenverkehrs.
Für Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige (B2C-Umsätze) bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Leistungsort dort ist, wo der leistende Unternehmer den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat (bzw. Sitz der festen Niederlassung, wenn die Leistung von einer festen Niederlassung aus erbracht wird). Die Besteuerung ist an dem Ort vorzunehmen, an dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt, § 3a Absatz 1 S. 1 UStG
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Die deutsche Umsatzsteuernummer beantragen beim FA Konstanz, die deutsche UmsatzsteuerID erhalten Sie auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis
A) Bei Firmenneugründung direkt beim zuständigen Finanzamt
B) Online unter https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
C) Oder schriftlich unter
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis
Telefax: +49-(0)228-406-3801
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/FAQ/FAQ_Vergabe_USt_IdNr/Vergabe_FAQ_node.html hier erhalten Sie weiter Informationen zum Verfahren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wehle, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wehle
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Rechtsanwalt Andreas Wehle
Sehr geehrter Herr Wehle
Da wir keine Filiale in Deutschland haben, unsere Artikel werden von einer Versandfirma in Deutschland gelagert und versendet (nach Deutschland und Oesterreich) die Rechnungsstellung erfolgt aus der Schweiz,
Muss die Rechnung jetzt mit oder ohne deutsche Mehrwertsteuer verrechnet werden ?
Besten Dank
Mit freundlichen Grüssen
Herbert Bach
Bach Consulting AG
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bitte um Entschuldigung für meine wohl offensichtlich unklare Antwort.
Nach § 1 UStG
unterliegen Umsätze, die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der deutschen Umsatzsteuer.
Von diesem Grundsatz ausgehend ist zu entscheiden, ob die Lieferung im Inland ausgeführt wurde und ob ggf. nachfolgende Regelungen die Umsatzsteuerpflicht entfallen lassen können.
Ausnahmen können bestehen, soweit die Waren an einen Empfänger geliefert werden der Unternehmer ist, hier kann unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuerpflicht auf den Empfänger verlagert werden. Dies trifft jedoch nur zu soweit dieser Unternehmer seinen Sitz in Deutschland oder den EU Ausland hat.
Soweit der Empfänger der Ware kein Unternehmer ist oder der Verkäufer die Unternehmereigenschaft nicht in geeigneter Weise nachweisen kann, besteht eine uneingeschränkte Umsatzsteuerpflicht.
Auf den Ort der Rechnungsstellung kommt es insoweit nicht an.
Entscheidend ist vielmehr der Weg der bewegten Ware. Sie liefern ab Deutschland, wie hier durch einen weisungsabhängigen Dritten, dann ist die deutsche Umsatzsteuer zu erheben und in Deutschland abzuführen.
Das gilt selbst für Warenlieferungen nach Österreich, denn wie bereits beschrieben gilt der Grundsatz beim Verkauf an Endkunden/Nichtunternehmer an dem Ort des Sitzes des Verkäufers als bewirkt. Im Vorliegenden Fall also am Sitz Ihres versendenden Auftragnehmers.
Die Rechnungsstellung hat also mit deutscher Umsatzsteuer zu erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andreas Wehle